War Djokovic tatsächlich Mitte Dezember mit Corona infiziert? DIESE peinlichen Bilder könnten den Tennisstar die Einreise nach Australien kosten
Die Anwälte von Novak Djokovic präsentierten einen „Beweis“ für seine Infektion, doch nun fallen ihm seine eigenen Tweets auf die Füße.

Kann Novak Djokovic doch noch am Tennisturnier Australian Open teilnehmen oder muss er das Land wieder verlassen? Der Krimi um den Tennisstar geht in eine neue Runde. Die britische BBC hatte offenbar Zugang zu den Gerichtsunterlagen, die belegen sollen, dass Djokovic Mitte Dezember ein zweites Mal an Corona erkrankt sei. Dies würde seinen Anwälten zufolge eine Ausnahmegenehmigung begründen, warum der ungeimpfte Tennisprofi nach Australien einreisen dürfte. Derzeit befindet sich Djokovic in einem Quarantänehotel und wehrt sich juristisch gegen eine drohende Abschiebung.
Händeschüttelnd, ohne Abstand, ohne Maske
Doch nun sind Bilder aus den Tagen aufgetaucht, an denen Djokovic seine Corona-Infektion festgestellt haben will. Sie stammen unter anderem von seinem eigenen Twitteraccount.
Demnach hatte der angeblich zu dem Zeitpunkt erkrankte Tennisstar am 16. Dezember allerhand zu tun. Unter anderem schüttelt er Hände bei einer Feier der serbischen Postbehörde, die Djokovic mit einer Sondermarke ehrt. Am selben Tag nahm der Sportler auch noch an einer Diskussionsrunde teil, die auf Video festgehalten wurde.
Die Bilder von beiden Veranstaltungen zeigen Djokovic in unmittelbarer Nähe mit seinen Gesprächspartnern, also ohne Abstand und ohne Maske. Wäre das Ergebnis des angeblich von seinen Anwälten vorgelegten PCR-Tests echt, hätte der Tennisprofi also wissentlich gegen in seinem Land geltende Corona-Regeln verstoßen. Diese sehen neben einer Isolation für positiv Getestete auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen für alle Situationen vor, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann. Theoretisch möglich wäre zwar, dass das Testergebnis erst nach den Veranstaltungen vorgelegen haben könnte.
Daten passen nicht zusammen
Aber warum sollte Djokovic einen PCR-Test statt eines Antigen-Schnelltests ablegen, wenn es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Infektion gegeben hatte?
Suspekt ist nach einem Bericht des Schweizer Portals Watson auch der zeitliche Ablauf: Demnach war die Frist für ein Ausnahmegesuch von der Impfpflicht bereits am 10. Dezember abgelaufen. Die angebliche Infektion soll sich aber erst einige Tage später zugetragen haben. Diese Daten passen nicht zusammen. Bewerten müssen dies Anfang kommender Woche die Richter in Melbourne: Sind diese nicht von der Richtigkeit der vorgelegten Dokumente überzeugt, droht Djokovic nicht nur ein Einreiseverbot, sondern auch die Turnierabsage. Ganz abgesehen vom Imageschaden, den der Weltstar durch diese Affäre davonträgt, wie auch immer sie ausgeht.