Razzia beim Arzt
Verdacht auf fahrlässige Tötung: Was geschah wirklich mit Diego Maradona
Die Staatsanwaltschaft bestätigt Medienberichte über Ermittlungen gegen Leopoldo Luque.

Gegen den Arzt von Argentiniens verstorbener Fußball-Ikone Diego Maradona sind staatsanwaltschaftliche Untersuchungen eingeleitet worden. Die zuständige Behörde von San Isidro nahe der Hauptstadt Buenos Aires bestätigte am Sonntag Medienberichte über Ermittlungen gegen Leopoldo Luque wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der Mediziner wies kurze Zeit später sämtliche Anschuldigungen zurück.
Im Zuge des eingeleiteten Verfahrens fanden am Sonntag Durchsuchungen in Luques Privathaus und Behandlungsräumen statt. Die Ermittler fahndeten dabei nach Hinweisen auf Verfehlungen des Mediziners bei der Therapie des 60-Jährigen. Die drei Töchter Maradonas sollen die Behörden in vorangegangenen Aussagen um eine Überprüfung der Medikamente, die ihr Vater in den zurückliegenden Monaten und in Zusammenhang mit einer Gehirn-OP verordnet bekommen hatte, gebeten haben.
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Luque hatte Maradona Anfang des Monats in einer Klinik in La Plata wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn operiert. Acht Tage nach dem Eingriff konnte der Weltmeister von 1986 wieder entlassen werden. Zwei Wochen später war Maradona am vergangenen Mittwoch laut offiziellen Angaben an den Folgen eines Herzinfarktes gestorben.
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Der Arzt stritt fachliche Fehler bei der Behandlung seines prominenten Patienten ab. "Ich bin nicht dafür verantwortlich, was passiert ist. Bis zum letzten Moment habe ich immer das Beste für ihn getan", sagte Luque wenige Stunden nach den Razzien auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz vor seinem Haus: "Es gab keinen Ärztefehler. Bei einem Patienten mit seinen Symptomen ist ein Herzinfarkt als Todesursache das Normalste der Welt."
Die Staatsanwaltschaft teilte später mit, sie habe begonnen, das gesammelte Material auszuwerten. "Unsere Ermittlungen dauern an, wir sprechen mit Zeugen inklusive Familienmitgliedern", hieß es von offizieller Seite. Es sei aber noch "keinerlei Entscheidung" getroffen worden "hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Situation irgendeiner Person".