Nach Haft-Urteil gegen Felix Sturm : Jetzt dreschen die Dopingjäger auf das Boxen ein

Fürs ohnehin angeschlagene deutsche Profi-Boxen kommt’s momentan knüppeldick: Erst schickte das Landgericht Köln Ex-Weltmeister Felix Sturm (41) mit einem harten Urteils-Kracher drei Jahre in den Knast, jetzt hämmern die Nada-Dopingjäger auf die ganze Sportart ein.
Richter Marc Hoffmann hatte Sturm wegen Steuerhinterziehung und vorsätzlicher Körperverletzung belangt. In Bezug auf den finanziellen Betrug (von ursprünglich 5,8 Mio. Euro kam eine Million in die Wertung, Wiederholungstäter) hielt sich der Protest gegen das Urteil in Grenzen. Zumal acht Monate U-Haft angerechnet werden und offener Vollzug winkt. Aber was die Körperverletzung angeht ...
Sturm wurde nie gesperrt
Sturm wurde nach dem WM-Sieg gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 positiv getestet. Nur: Vorwürfe, dass die Probe manipuliert worden sei, wurden nie ausgeräumt, der Weltverband WBA stellte das Verfahren ein, Sturm blieb Weltmeister, wurde auch national nie gesperrt.
Richter Hoffmann war das egal, er sprach von einer „bewussten“ Stanozolol-Kur für eine „erhöhte Schlag- und Schnellkraft“ und schlussfolgerte: Durch die Anwendung des Dopingmittels sei die Abmachung, die Sturm mit Tschudinow traf, ignoriert worden. „Also haben wir keine Einwilligung von Tschudinow mehr, es liegt eine Körperverletzung vor.“
Nicht nur Thomas Pütz, Chef des Bundes Deutscher Berufsboxer (BDB) staunte: „Das Dopingurteil geht gar nicht. Ich bin schockiert.“
Nada mit heftiger Kritik
Nicht so die Nada. Die Dopingjäger prangerten schon immer den Umgang mit Sturms positivem Test an, kritisieren: Nach wie vor erkenne das internationale Boxen den Welt-Anti-Doping-Code nicht an, es fehle ein Wada-anerkanntes Kontrollsystem mit entsprechenden Sanktionen. Das Profiboxen lässt bei Titelkämpfen nur eigene Kontrollen vornehmen.
Die Nada hofft, dass das nach dem Kölner Urteil anders wird: „Felix Sturm auch wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und Körperverletzung zu sanktionieren, ist sehr bemerkenswert.“ Ein Meilenstein fürs Anti-Doping-Gesetz: „Es kann richtungsweisend für zukünftige Strafverfahren sein.“