Diese Zahl schockiert
Unglaublich, aber wahr: Mehr als jeder zehnte Berliner ist schwerbehindert!
In der deutschen Hauptstadt leben mehr als 408.000 Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. Das teilte der Berliner Senat mit.

Mehr als jeder zehnte Berliner ist schwerbehindert! Die neuesten Zahlen des Berliner Senats sind fast nicht zu glauben.
In der Hauptstadt leben mehr als 400.000 Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. In ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Abgeordnetenhaus gab die Senatssozialverwaltung die genaue Zahl mit 408.861 Menschen zum Stichtag 31. Dezember 2022 an. Und das bei einer Einwohnerzahl von 3.755.251 (Amt für Statistik).
Wie aus der Antwort der Senatssozialverwaltung weiter hervorgeht, wurden im Jahre 2022 insgesamt 61.606 Erst- und Neufeststellungen einer Schwerbehinderung beantragt. Diese Menschen können nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis erhalten. Zum selben Zeitpunkt waren demnach bereits 336.393 schwerbehinderte Personen im Besitz eines gültigen Ausweises.
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Wer schwerbehindert ist, zahlt weniger Steuern
In Deutschland gilt man als schwerbehindert, wenn bei einer Person ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Der Grad der Behinderung wird durch das Versorgungsamt oder den Versorgungsmedizinischen Dienst festgestellt und anhand einer Begutachtung verschiedener gesundheitlicher Einschränkungen und Beeinträchtigungen bewertet.
Liegt der Grad der Behinderung zwischen 20 und 40, erhalten die betreffenden Personen ausschließlich einen Feststellungsbescheid, aber keinen Schwerbehindertenausweis.
Ein Grad der Behinderung von 50 bedeutet, dass die betroffene Person einen erheblichen Grad der Einschränkung in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat. Dies kann auf körperliche, geistige, psychische oder Sinnesbeeinträchtigungen zurückzuführen sein.
Die Anerkennung als schwerbehindert bringt verschiedene Vorteile und Rechte mit sich, wie beispielsweise:
Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zusatzurlaub
Steuerliche Vergünstigungen
Schwerbehindertenausweis, der je nach GdB verschiedene Merkzeichen enthalten kann, die weitere Vergünstigungen gewähren (z.B. für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)