Sport und Bewegung an der frischen Luft ist in Berlin nur noch „allein, mit Haushaltsangehörigen oder einer anderen Person“ erlaubt. 
Sport und Bewegung an der frischen Luft ist in Berlin nur noch „allein, mit Haushaltsangehörigen oder einer anderen Person“ erlaubt.  Foto: Jörg Carstensen/dpa

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muss sich selbst in häusliche Quarantäne begeben, weil sie Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten hatte. Das teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Sonntagabend mit. Dabei handle es sich um einen Arzt, der Merkel am Freitag eine prophylaktische Pneumokokken-Impfung gegeben hatte und nun positiv getestet wurde. Die 65-jährige Kanzlerin gehe ihren Dienstgeschäften aus der häuslichen Isolation weiter nach, sagte Seibert.

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Zuvor hatte Merkel in einem hitzigen Telefonat mit den Länderchefs und den für die Bekämpfung der Coronakrise zentralen Ministern versucht, größere bundesweite Einheitlichkeit in den von den Ländern eingesetzten Instrumenten gegen das Coronavirus zu erreichen und den viel kritisierten „deutschen Flickenteppich“ zu beheben: Sie forderte, dass die Länder ein sogenanntes Kontaktverbot erlassen, wonach sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen treffen dürfen. Ausgenommen werden sollten Angehörige der eigenen Familie oder des Haushalts. Merkel scheiterte mit ihrem Vorhaben eines Kompromisses aller Länder – zuerst an dem von der Schwesterpartei CSU geführten Bayern und auch an Berlin.

Müller, Grüne und Linke warnten bisher immer vor „sozialen Folgen“

Bayern war am Freitag mit der Erlassung von weitgehenden Ausgangsbeschränkungen vorgeprescht. Seit Sonnabend darf im Freistaat die eigene Wohnung nicht mehr ohne Vorliegen eines „triftigen Grundes“ verlassen werden – wozu auch Wege zur Arbeit, Besuche bei Lebenspartnern oder Sport alleine oder zu zweit im Freien zählen. Auch das Saarland erließ einen ähnlichen Beschluss, am Sonntagabend kündigte Sachsen an, dem bayerischen Vorbild mit Ausgangsbeschränkungen zu folgen.

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Der Berliner Senat hatte stets betont, eine so restriktive Ausgangsbeschränkung abzulehnen. Die „sozialen Folgen“, zum Beispiel häusliche Gewalt, seien zu gravierend, sagten Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und die Grünen in den vergangenen Tagen immer wieder. Die Linke sprach davon, dass eine Ausgangssperre de facto „Freiheitsentzug für 3,7 Millionen Menschen“ bedeute.

Berliner Polizei soll jetzt doch Gründe für Verlassen der Wohnung überprüfen

In nur einem Tag haben Müller, die Grünen und die Linken offensichtlich radikal ihre Meinung geändert. In der Verschärfung der Verordnung, die der rot-rot-grüne Senat nach dem Telefonat mit Merkel, Söder und Co. am Sonntagabend beschloss, verankern sie das Kontaktverbot. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur noch „allein, mit Haushaltsangehörigen oder einer anderen Person“ erlaubt. Darüber hinaus aber legt Berlin auch fest: „Demnach haben sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich in ihrer Wohnung oder Unterkunft aufzuhalten“, wie die Senatskanzlei schreibt. „Zum Verlassen müssen bestimmte Gründe vorliegen.“

Die neuen Regeln sollen von der Polizei überprüft werden, erklärt die Senatskanzlei weiter. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können theoretisch mit bis zu 25.000 Euro Geldstrafe oder sogar Haftstrafen geahndet werden. Würden Berliner draußen von der Polizei gestoppt, so reiche es, den Grund für das Verlassen der Wohnung mündlich glaubhaft zu machen.

251 Verstöße gegen Infektionsschutzgesetz in der vergangenen Woche

Doch in Berlin hat die Polizei zurzeit schon genug damit zu tun, die vielen, in der vergangenen Woche verbotenen Orte zu kontrollieren: Bei 1.280 Überprüfungen von Objekten und Versammlungen im Freien in der gesamten Woche hat die Polizei in Berlin bisher 251 Verstöße dokumentiert. Pro Tag sind laut Polizei 200 Kollegen unterwegs, speziell um die Einhaltung der Verordnung zu überprüfen – für die Überprüfung aller Berliner auf der Straße viel zu wenige.

Fraglich ist, warum genau Berlin die verbale Überspitzung nach Vorbild Bayern wählte – entgegen der eigenen Bekundungen vorab und entgegen aller selbst verordneter „Nüchternheit und Sachlichkeit“.

Gesetzesvorlage von Kalayci vorab: „Ständig in Wohnung aufhalten“

Einziger Hinweis auf den Ursprung bleibt am Sonntagabend ein Gesetzentwurf von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD), der seit einigen Tagen kursiert. Er ist nach bayerischem Vorbild gestrickt: Personen hätten sich „ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten“, heißt es dort. Der Senat hat sich in mehreren Punkten eng an diese Vorlage gehalten.

Stutzig macht aber auch hier: Am Donnerstag noch hatte sich der Senat gegen Kalaycis Vorlage entschieden. Lediglich SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh galt als Unterstützer von Kalaycis Kurs. Er scheint sich durchgesetzt zu haben – auch wenn am Ende des Sonntags nicht so ganz klar ist, wer politischen Nutzen daraus zieht. Die Berliner jedenfalls nicht – bei ihnen dürfte die Verwirrung nur noch gewachsen sein.

Dies vor allem auch, da der Regierende Bürgermeister Müller am Sonntagabend in der RBB-Abendschau erneut behauptete, man wolle „sachgerecht“ und „besonnen“ entscheiden, von Tag zu Tag. Müller betonte: Der Senat wolle „keine Ausgangssperre“, richtig sei aber: „Wir müssen die Kontakte weiter einschränken.“