Ihr droht eine Vorstrafe
Steuerhinterziehung! Strafbefehl gegen Schlager-Star Michelle
Bittere Nachricht für Michelle: Gegen die Sängerin wurde ein Strafbefehl über acht Monate unter Strafaussetzung zur Bewährung erlassen.

Privat ist Michelle mit ihrem Partner Eric Philippi gerade glücklicher denn je, doch beruflich läuft es leider nicht so gut für den Schlager-Star. Erst feuerte ihr Manager Markus Krampe sie, weil sich ihr neuer Freund zu sehr einmische und sie ihm total verfallen sei, jetzt macht auch noch das Finanzamt Stress.
Michelle: Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung
Wie die Bild-Zeitung berichtet, erließ das Amtsgericht Bonn einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen Michelle, die mit bürgerlichem Namen Tanja Gisela Hewer heißt. „Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl über acht Monate unter Strafaussetzung zur Bewährung erlassen. Im Falle der Rechtskraft würde eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen“, teilte Richter Dr. Fabian Krapoth, Direktor des Amtsgerichts Bonn, mit. Auch gegenüber dem Berliner KURIER bestätigte das Gericht den Strafbefehl.
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Konkret soll es um Steuererklärungen der Jahre 2018 und 2019 gehen, die Michelle wohl versäumt hat, abzugeben. Nun muss Michelle innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, ansonsten wird dieser rechtskräftig. Das bedeutet, dass Michelle vorbestraft wäre.

Teures Versäumnis für Sängerin Michelle
Absichtlich soll Michelle aber keine Steuern hinterzogen haben. Aufgrund eines Team-Wechsels in den Jahren 2018 und 2019 hat sie einfach keine Steuererklärungen abgegeben, weil sie sich auch zuvor nie selbst darum kümmerte.
Michelles Jahreseinnahmen sollen dann vom Finanzamt auf rund 500.000 Euro geschätzt worden sein, weshalb die Sängerin rund 160.000 Euro an das Finanzamt nachzahlen musste. Obwohl Michelle sofort zahlte, soll im Zuge der Ermittlungen plötzlich die Steuerfahndung vor ihrer Tür gestanden und das Haus durchsucht haben.
Michelles Anwalt teilte der Bild-Zeitung mit: „Meine Mandantin wird dagegen Rechtsmittel einlegen.“