Melanie Müller wird wegen des angeblichen Hitlergrußes angeklagt.
Melanie Müller wird wegen des angeblichen Hitlergrußes angeklagt. Christian Grube/imago

Nun könnte Melanie Müllers Auftritt bei einem Konzert bei der mutmaßlichen Hooligan-Gruppe „Rowdys Eastside“ am 17. September 2022 Konsequenzen für sie haben. Die Ballermann-Sängerin wird wegen ihres angeblichen Hitlergrußes, den sie mehrfach auf der Bühne gezeigt haben soll, angeklagt.

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Anklage gegen Melanie Müller

Es war ein Schock, als im vergangenen September plötzlich Videos die Runde machten, die Melanie Müller beim sogenannten Hitlergruß zeigen. Mehrfach hebt Melanie darauf den rechten Arm in die Luft und ruft dabei den Schlachtruf „Ost, Ost, Ostdeutschland“. Die mutmaßlichen Neonazis im Publikum zeigen daraufhin ebenfalls den Hitlergruß und rufen „Sieg Heil“.

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Bereits Anfang Mai hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen Anklage gegen Melanie Müller erhoben. So berichtet unter anderem n-tv auf Basis einer Bestätigung der Staatsanwaltschaft.

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Melanie Müller streitet ab, den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Melanie Müller streitet ab, den Hitlergruß gezeigt zu haben. imago/Star-Media

Melanie Müller bestreitet die Vorwürfe

Nachdem die Videos veröffentlicht wurden, bestritt Melanie Müller die Vorwürfe und den Kontakt zur rechtsradikalen Szene. Die Arm-Bewegung sei als Anheizer-Bewegung für das Publikum, aber nicht als Hitlergruß gemeint gewesen. „Ich kann gerade nur mehr oder weniger darüber lachen, was hier gerade rausgezerrt wird. Seit elf Jahren stehe ich auf der Bühne und mache immer diese Handbewegungen. Nicht aus rechtsradikalem Hintergrund, sondern ,Zicke zacke zicke zacke‘, verteidigte sie sich damals gegenüber der Bild-Zeitung.

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Trotzdem wurde gegen die ehemalige Bachelor-Kandidatin ermittelt, sogar ihr Haus in Leipzig wurde durchsucht. Ob die Anlage auch zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet nun das Amtsgericht Leipzig. Melanie Müller droht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.

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