„Schauprozess“! Gil Ofarims Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen Leipziger Richter
Im vergangenen Oktober erhob der Sänger schwere Vorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter, jetzt steht er selbst vor Gericht, doch der Richter könnte befangen sein.

Es ist fast ein Jahr her, dass ein Instagram-Video von Gil Ofarim Schlagzeilen machte. In dem Clip saß der Sänger vor dem Westin-Hotel in Leipzig und erhob schwere Vorwürfe gegen einen der Mitarbeiter. Der habe den jüdischen Musiker nicht bedienen wollen, so lange er seinen Davidstern um den Hals trage, lautete der Vorwurf. Es folgten halbgare Entschuldigungen des Hotels, Demonstrationen und Ermittlungen, die eine kleine Wende in dem Fall herbeiführten. Denn auf Überwachungsbildern ist keine Davidsternkette zu erkennen. Und so muss Ofarim nun einem Verleumdungsprozess stellen – doch seine Anwälte halten die Rahmenbedingungen für unfair. Sie sprechen gar von einem Schauprozess!
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Gil Ofarim holt sich Star-Anwälte für den Verleumdungsprozess
Nachdem die Staatsanwaltschaft in Leipzig Ofarim angeklagt hatte, hatte der sich die beiden Promi-Anwälte Dr. Alexander Stevens und Dr. Alexander Betz ins Team geholt. Stevens hatte unter anderem bereits Rapperin Schwester Ewa oder die Schauspielerin Jany Tempel im Prozess gegen Dieter Wedel. Zudem war er zwischen 2011 und 2013 als Verteidiger in der TV-Show „Richter Alexander Hold“ zu sehen.
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Und nun holt Stevens zusammen mit Betz zum Rundumschlag gegen die Leipziger Justiz aus. Wegen Befangenheit lehnen die beiden Juristen sowohl die zweite Strafkammer des Landgerichts als auch den zuständigen Richter ab. Gegenüber der Bild begründet Stevens den Schritt mit „erheblichen Zweifeln an der Unparteilichkeit“. Grund dafür sei nicht die Anklageerhebung, sondern der Umgang der Leipziger Justiz mit dem sensiblen Fall.
Gil Ofarim: Seine Anwälte erheben schwere Vorwürfe
Die Vorwürfe die Ofarims Anwälte anbringen wiegen schwer. So habe der Richter in einem Vorgespräch „freimütig“ behauptet, er selbst könne sich den von Herrn Ofarim behaupteten Geschehensablauf schwer vorstellen. Zudem soll der Richter behauptet haben, dass es in Leipzig „bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus“ gebe. Antisemitismus oder Rassismus zu leugnen, ist eine in Deutschland weit verbreitete Abwehrhaltung mit der Betroffenen immer wieder die eigene Diskriminierungserfahrungen abgesprochen werden.
Die Anwälte bezweifeln zudem, dass die große Strafkammer in Leipzig für den Prozess gegen Ofarim zuständig sei. Diese sei „im Regelfall für die Verhandlung schwerster Anklagevorwürfe wie brutale Raub- oder Vergewaltigungstaten zuständig“. Zur Erinnerung: Bei Ofarim geht es um Verleumdung. Auch vor diesem Hintergrund bezeichnet Stevens den Prozess gegen Gil Ofarim als Schauprozess.
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Ob dem Antrag der Anwälte stattgegeben wird, ist noch unklar. Sicher ist, dass nicht nur in Leipzig die Menschen die Entwicklungen mit Spannung verfolgen werden.