Richter verbieten Äffchen-Video: Teure Schlappe für Fat Comedy gegen Oliver Pocher!
Erst eine feige Attacke, und dann auch noch Häme-Videos gepostet: Jetzt kommt die dicke Rechnung für den vermeintlichen Jux.

Mit seiner Attacke auf den bekannten Comedian Oliver Pocher erreichte der bis dahin kaum bekannte Internet-Provokateur Fat Comedy viel Aufmerksamkeit. Doch jetzt kommt die dicke Rechnung für die feige Aktion: Denn jetzt geht es um Anwalts- und Gerichtskosten, die Fat Comedian sich hätte ersparen können.
Das Landgericht Frankfurt hat Comedian Oliver Pocher im Streit um Video-Veröffentlichungen nach einem gegen ihn gerichteten Angriff Recht gegeben. Beim Angreifer, die von der Nachrichtenagentur dpa als „Social-Media-Persönlichkeit“ bezeichnet wird, handelt es sich um Fat Comedy. Dieser hatte ein Video von seiner Attacke verbreitet und gleich im Anschluss ein weiteres Video von einem Äffchen, das ebenfalls geohrfeigt wird und danach zu einem großen Affen läuft.
Pocher hatte bereits per einstweiliger Verfügung erreicht, dass dem Angreifer die Veröffentlichung dieses Äffchen-Videos in Bezug auf den tätlichen Angriff untersagt wird. Das Landgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung am Donnerstag per Urteil, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte.
Videos zeigen, wie Fat Comedy Oliver Pocher ins Gesicht schlägt
Pocher war im März am Rande eines Boxkampfs in der Dortmunder Westfalenhalle angegriffen worden. Auf Videos ist zu sehen, wie der Angreifer ihm ins Gesicht schlägt.
In dem Video-Streit hatte Pocher zunächst die einstweilige Verfügung erwirkt, gegen die die andere Seite Widerspruch eingelegt habe, sagte die Sprecherin des Landgerichts. Dieser sei zurückgewiesen worden. Die Zivilkammer hatte die Meinungs- und Kunstfreiheit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Das Frankfurter Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Fall von Entscheidungen, die das Internet beträfen, kann der Gerichtsort frei innerhalb Deutschlands gewählt werden. Der Anwalt des Angreifers erklärte auf dpa-Anfrage, er werde in die nächste Instanz ziehen. Sein Mandant bereue zugleich den Angriff.