Berliner Staatsanwaltschaft

Rammstein: Ermittlungen auf „Casting-Direktorin“ Alena Makeeva ausgeweitet

Die Verfahren fußen auf Strafanzeigen von Dritten, nachdem Betroffene massive Vorwürfe gegen Sänger Till Lindemann erhoben hatten.

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Jugendliche Fans der Band Rammstein bei einem Konzert in Moskau (Archivbild)
Jugendliche Fans der Band Rammstein bei einem Konzert in Moskau (Archivbild)Alexander Shcherbak/imago

Was hat sich tatsächlich bei den berüchtigten After-Show-Partys der Band Rammstein abgespielt? Die öffentlich gewordenen Aussagen von jungen Frauen sind schockierend, aber sind die Vorgänge möglicherweise auch strafrechtlich relevant? Das ermittelt derzeit die Berliner Staatsanwaltschaft.

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Tätig geworden ist die Anklagebehörde, nachdem ihr zwei Strafanzeigen zugingen: Darin geht es um mögliche Sexualdelikte sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln. Mehrere junge Frauen, die offenbar zu After-Show-Partys eingeladen waren, berichten von Alkoholexzessen, allerdings auch von Erinnerungslücken, und mutmaßen, sogenannte K.o.-Tropfen seien im Spiel gewesen.

Rammstein-Affäre: Betroffene hatten gegen „Casting-Direktorin“ Alena Makeeva schwere Vorwürfe erhoben

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Die Anzeigen, denen die Berliner Staatsanwaltschaft nachgeht, wurden allerdings nicht von mutmaßlich Betroffenen gestellt, sondern von sogenannten Dritten, also Unbeteiligten, die mit ihren Vorwürfen auf die öffentlich gewordenen Aussagen der jungen Frauen reagieren, so das Instagram-Video von Kayla Shyx, die unter anderem die selbsternannte „Casting-Direktorin“ und Rammstein-Vertraute Alena Makeeva verantwortlich macht für die Rekrutierung von jungen Frauen für die mutmaßliche sexuelle Belustigung von Rammstein-Sänger Till Lindemann. 

Das Management der Band hat Alena Makeeva bereits von den kommenden Konzerten der Rammstein-Tournee ausgeschlossen. Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft sollen sich auch konkret gegen Makeeva richten, schreibt nun die Zeitung Welt. Welche strafrechtliche Relevanz die Vorkommnisse haben, ist noch unklar. Die Strafermittler untersuchen offenbar, ob § 177 des Strafgesetzbuches „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ infrage kommt. Sollte es zum Prozess und schließlich zu einer Verurteilung kommen, drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Von Rammstein beauftragte Anwälte hatten jedoch sämtliche Anschuldigungen als „unwahr“ zurückgewiesen und mutmaßlichen Betroffenen und Medien mit Unterlassungsklagen gedroht.