Der Abend vor Silvester endete für „Bares für Rares“-Moderator Horst Lichter (61) in einem Desaster. Erst verlor er bei der ProSieben-Show „Schlag den Star“ haushoch gegen TV-Kollege Michael Kessler (56), dann musste Lichter auch noch in die Notaufnahme.
Horst Lichter muss eine Niederlage einstecken
45 Punkte konnte sich Michael Kessler in den ersten neun Spielen erspielen, während Horst Lichter noch immer null Punkte auf seiner Seite stehen hatte. Erst beim zehnten Spiel des Abends mit dem Namen „Menschenkenntnis“ konnte Lichter endlich mal zeigen, was er draufhat. Viel gebracht haben ihm die zehn Punkte aber nicht. Den „Schlag den Star“-Klassiker „Blamieren oder Kassieren“ konnte wieder Michael Kessler für sich entscheiden, und so kam es in Spiel 12 „Lattlschießen“ zum Matchball-Spiel. Zunächst sah es ganz gut aus für Horst Lichter, der einige hohe Punktzahlen für sich verbuchen konnte. Doch dann schaffte Kessler das, was zuerst keiner glauben konnte: Er erwischte genau die 11 Punkte, die ihm zum Sieg verhalfen und ihn 100.000 Euro reicher machten.
Horst Lichter war es peinlich, so bitter zu verlieren. Er wolle sich nun seinen Bart abrasieren, um auf der Straße nicht mehr erkannt zu werden, sagte er zuvor. Doch für den 61-Jährigen endete der Abend nicht nur mit einer Blamage, sondern mit einer Verletzung, wegen der er in die Notaufnahme musste.

Nach „Schlag den Star“ ging es in die Notaufnahme
Der Moderator postete ein Foto, auf dem er ein paar verbundene Finger an der linken Hand zeigt. Er danke dem Team des Rheinland Klinikums Grevenbroich, schrieb er. Laut Bunte informierte Horst Lichter seine Follower in einem weiteren Post darüber, dass er sich die Verletzung beim Spiel „Weihnachtsbaum werfen“ zugezogen hat: „Ich sag mal so: Mit Tannenbäumen bin ich erst mal durch.“

Dabei handelte es sich um das zweite Spiel des Abends. Horst Lichter hat also lange durchgehalten und sich von der Verletzung nichts anmerken lassen. Die genaue Diagnose und ob er sich womöglich sogar einen Finger gebrochen hat, verriet er nicht. ■