Missbrauchsklage gegen Bob Dylan zurückgezogen
Sänger hatte Vorwurf der sexuellen Gewalt gegen Zwölfjährige zurückgewiesen.

„Der Fall ist vorbei“, erklärte Bob Dylans Anwalt Orin Snyder am Donnerstag und bezog sich damit auf die Klage einer Frau, wonach US-Folk-Star Bob Dylan sie vor fast 60 Jahren als Zwölfjährige sexuell missbraucht habe. Die Frau hatte zuvor ihre Klage gegen die Musiker-Legende zurückgezogen. Und Dylans Anwalt legte dann noch nach, es sei „empörend“, dass die Klage gegen den 81-jährigen Superstar überhaupt eingereicht worden sei.
Hat die Klägerin selbst Beweismittel vernichtet?
Erst am Mittwoch hatten Dylans Anwälte der Klägerin vorgeworfen, wichtige Textbotschaften zu löschen und damit Beweismittel zu vernichten. Sie verlangten deswegen eine Geldstrafe gegen die Frau.
Die in Gerichtsakten nur als J. C. bezeichnete Frau hatte Dylan im vergangenen August in New York verklagt. Sie gab an, der Sänger von Hits wie „Blowin' In The Wind“ und „Like a Rolling Stone“ habe sie zwischen April und Mai 1965 über einen Zeitraum von sechs Wochen im berühmten New Yorker Chelsea Hotel „mehrfach“ sexuell missbraucht. Er habe seinen Status als Musiker missbraucht, um ihr Alkohol und Drogen zu geben, und sie auch bedroht.
Frau hatte Schmerzensgeld von Bob Dylan verlangt
Die Klägerin gab an, „schwere psychische Schäden und ein emotionales Trauma“ durch Dylan erlitten zu haben. Sie forderte Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe.
Ein Sprecher des Literaturnobelpreisträgers hatte die Vorwürfe im August in einer Erklärung zurückgewiesen: „Die 56 Jahre alte Behauptung ist unwahr und wir werden uns energisch dagegen wehren.“
Die Klage war einen Tag vor Ablauf einer Frist in einem New Yorker Sondergesetz zu Kindesmissbrauch eingereicht worden. Dieses ermöglichte es Missbrauchsopfern, ihre mutmaßlichen Peiniger unabhängig vom Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten und von Verjährungsfristen zu verklagen.