Nach Attacken auf Influencerin
Gericht verpasst Oliver Pocher einen Maulkorb
Seit zwei Monaten hat Oliver Pocher es sich zur Aufgabe gemacht, über Influencer zu wüten. Die ehemalige "Berlin - Tag & Nacht"-Darstellerin Anne Wünsche erwirkte nun eine einstweilige Verfügung.

Seit mehr als 20 Jahren tritt Oliver Pocher als Comedian auf. Eine erstaunlich lange Zeit, bedenkt man, dass Pochers Art von Humor zu großen Teilen aus Fäkalwitzen, über die er selbst noch vor der Pointe lacht, unterschwelligem Rassismus und vorhersehbaren Provokationen besteht. Immer wieder schien Pocher auch zu vergessen, dass Humor die quasi einzige Waffe der Schwachen gegen die Starken ist, und trat nach unten. Zuletzt traf es die aus der Vorabendserie „Berlin – Tag & Nacht“ bekannte Laiendarstellerin und Influencerin Anne Wünsche. Doch die wehrte sich nun vor Gericht.
Alles begann Mitte März: Die Corona-Pandemie hatte Deutschland erreicht und Oliver Pocher seinen inszeniert anmutenden Zwist mit Schlagerstar Michael Wendler in einer Live-Show beigelegt. Aus der selbst auferlegten Quarantäne heraus begann Pocher damit, das Verhalten von Influencern in der Corona-Krise aufs Korn zu nehmen. So wütete er über den ehemaligen „Bachelorette“-Kandidaten Johannes Haller, der trotz Reisebeschränkungen mit dem Auto nach Spanien fuhr und alles auf Instagram teilte.
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Pocher setzte seit März auf die Influencer-Schiene
Pocher hatte einen Punkt getroffen, legte weitere Wutreden nach und bekam dafür viel Zuspruch. Doch wie so oft in seiner Karriere verpasste er den Moment, an dem ein Witz auserzählt war. Irgendwann stürzte sich Pocher mit seinen 3,5 Millionen Followern auf Anne Wünsche. Zunächst kritisierte er die Influencerin dafür, dass sie ihre Kinder auf Instagram vermarktet, doch dann ging der Hannoveraner unter die Gürtellinie – mal wieder.
Pocher spielte seinen Fans ein Erotik-Video, in dem Wünsche vor Jahren zu sehen ist, vor und outete eine Freundin Wünsches als ehemalige Sexarbeiterin. Doxing heißt diese Mobbing-Praxis, die das Sammeln und veröffentlichen persönlicher Informationen bezeichnet und vor allem bei rechten Internet-Trolls beliebt ist. Pocher versuchte, auf diese Weise witzig zu sein und langte ordentlich daneben.
Anne Wünsche siegt vor Gericht
Doch nicht diese Bloßstellungen, sondern eine andere Behauptung Pochers brachten ihn nun vor Gericht. Der 42-Jährige hatte behauptet, Wünsche hätte Follower gekauft. Konkret ging es um 96 500 „Herzchen“-Kommentare. Als Beweis führte er einen Überweisungsbeleg einer DKB-Mastercard an. Doch Wünsche hat laut ihrem Anwalt Stephan Mathé kein Konto bei der DKB. Mathé sagte auch, der Vorwurf wiege besonders schwer, da Wünsche als Influencerin auch von ihrer Glaubwürdigkeit lebe.
Dem folgte das Hamburger Landgericht und verfügte nun, dass Pocher diese Behauptung nicht wiederholen darf. Sonst drohen ihm eine Strafe von bis zu 250 000 Euro oder sogar Ordnungshaft. Ob Pocher sich an diesen Maulkorb halten wird? Unsicher. Nachdem Pocher 2005 bei „Wetten, dass...?“ eine Frau beleidigte, machte er sich noch Jahre lang über das damals verordnete Schmerzensgeld lustig.