Drei erfolgreiche  Filme trugen diesen Namen. Jetzt steht fest: Der Titel ist  nicht verwerflich.
Drei erfolgreiche Filme trugen diesen Namen. Jetzt steht fest: Der Titel ist nicht verwerflich. Ursula Düren/dpa

„Boah ey! Hassu kein anders Problem, Alta?“ So möchte man – auf dem Sprachniveau des Films – reagieren, wenn man darüber nachdenkt, dass der Europäische Gerichtshof jetzt darüber entscheiden musste, ob der Filmtitel „Fack Ju Göhte“ als Marke geschützt werden kann.

So ein Schutz ist wichtig, wenn man den Namen noch im Verkauf und Marketing einsetzen will. Die Constantin Film Produktion GmbH hat drei Filme von „Fuck Ju Göhte“ produziert. Der erste dieser Satire-Filme war 2013 erschienen und lockte allein in den ersten beiden Jahren über sieben Millionen Besucher in die deutschen Kinos. 2015 und 2017 gab es zwei Fortsetzungen.

Dann wollte die Film-Firma im Jahre 2015 den Titel ihrer Erfolgsfilme als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz in Europa sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten. Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke sei vulgär und verstoße gegen die guten Sitten.

Filmtitel „nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen“ worden

Die hiergegen gerichtete Klage wies 2018 in erster Instanz das EuG noch ab. Beide Entscheidungen hob der EuGH nun auf. Der Filmtitel sei von der deutschen und auch der österreichischen Öffentlichkeit ganz offensichtlich „nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen“ worden. Die Filme seien äußerst erfolgreich und auch für Jugendliche freigegeben gewesen. Es gab keine moralischen Diskussionen. Vielmehr hätten die Filme verschiedenste Fördermittel bekommen und seien sogar vom Goethe-Institut zu Unterrichtszwecken verwendet worden.

Zudem gelte „Fuck you“ zwar im englischsprachigen Raum als vulgärer Ausdruck. Dies müsse dann aber nicht auch automatisch in anderen Ländern so sein, in denen Englisch eine Fremdsprache ist. Mit „Fack Ju“ sei hier der englische Ausdruck zudem noch lautschriftlich ins Deutsche übertragen worden. Klaro?!