Hauptdarsteller, Regisseur und Produzent Til Schweiger, Drehbuchautorin Anika Decker
Hauptdarsteller, Regisseur und Produzent Til Schweiger, Drehbuchautorin Anika Decker Foto: dpa/Hase

Hinter mancher Komödie verbringt sich eine Tragödie. Nicht gleich auf Leben und Tod, aber ums liebe Geld. So ist es auch bei Til Schweigers „Keinohrhasen“ (6,3 Mio. Zuschauer) und „Zweiohrküken“ (4,3 Mio. Zuschauer). Die Drehbuchautorin der beiden Kinohits fühlt sich ungerecht bezahlt und verklagt jetzt die Produktionsfirma, Til Schweigers Barefoot Films.

Die Drehbuchautorin Anika Decker könnte an diesem Dienstag erfahren, ob sie Einblick in die Einnahmen der beiden Kinohits von Til Schweiger bekommt bekommt. Am Berliner Landgericht ist dazu ein Verkündungstermin geplant, die Parteien müssen dazu nicht erscheinen.

Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen der Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche - also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste. Sollte sich Decker durchsetzen, könnte es im nächsten Schritt um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. 

Til Schweiger in „Keinohrhasen“
Til Schweiger in „Keinohrhasen“ Foto: Warner

Anika Decker, die als eine der besten deutschen Komödien-Drehbuchautoren gilt, beklagt vor allen Dingen, dass sie keinen Einblick in die Erlöse bekommen habe. Es gehe ihr nicht nur um Geld, sondern um Transparenz und angemessene Beteiligung. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) erklärte sie: „Inzwischen ist mir klar: Das hat System. Ich kenne keine Drehbuchautoren, die mir sagen können, wie viel Geld zwischen den Firmen, die am Film beteiligt sind, geflossen ist.“ Sie erhofft sich, das die Klage die unübersichtlichen Geschäftsgebaren in der deutschen Filmbranche ändert, für alle, die in der Branche ihr Geld verdienen. 

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Laut FAS bekam sie für „Keinohrhasen“ zuerst 17.500 Euro Honorar, das Schweiger später auf 50.000 Euro aufstockte. Doch war das angemessen? Denn der Film spielte spielte laut Klageschrift alleine im Kino rund 70 Millionen Euro ein. Dazu kommen Millionen aus dem Verkauf von DVDs, Streaming- und Rechten.  

Hintergrund der Klage ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.