Sechs Steuertipps für Ruheständler

Wichtig für Rentner: Die Rente steigt, aber auch die Steuerabgaben. SO sparen Sie bares Geld

Besonders neue Rentenjahrgänge müssten durch die Rentenerhöhung mit mehr Steuerzahlungen rechnen als frühere.

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In diesem Jahr werden viele Rentner erstmals steuerpflichtig.
In diesem Jahr werden viele Rentner erstmals steuerpflichtig.Imago/Panthermedia

Zum 1. Juli gab es in Deutschland eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge stiegen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. Doch das deutliche Plus zieht auch einen möglichen Nachteil mit sich: Mit den steigenden Renten werden auch mehr Rentner steuerpflichtig. Der KURIER gibt Tipps, wie Sie dabei keine finanziellen Nachteile erleiden.

Besonders neue Rentenjahrgänge müssten  durch die Rentenerhöhung mit mehr Steuerzahlungen rechnen als frühere. Grund: Für jeden neuen Jahrgang bleibt weniger von der Rente steuerfrei als früher, schreibt „Finanztest“ in der aktuellen Ausgabe.

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Diese Möglichkeiten haben Rentner zur Steuerersparnis

Werbungskosten: Auch Ruheständler können noch Werbungskosten geltend machen – etwa für eine Rentenberatung, Ausgaben beim Lohnsteuerhilfeverein oder der Steuerberatung. Abzugsfähig sind Kosten über dem Pauschbetrag von 102 Euro. Wer 2022 neben der Rente noch lohnsteuerpflichtig beschäftigt ist, profitiert sogar vom Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1200 Euro oder den tatsächlich angefallenen Kosten, schreibt „Finanztest“.

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Ausgaben für Pflege oder Arzneien: Kosten für ärztlich verordnete Arzneien, Hilfsmittel oder Therapien bringen Steuerabzug – aber erst über dem zumutbaren Eigenanteil. Wie hoch dieser ist, hängt vom Einkommen und dem Familienstand ab. Ein Rechner der Stiftung Warentest bietet Aufschluss. Auch der Einbau eines Treppenlifts kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Behindertenpauschbetrag: Seit kurzem gibt es schon ab einem Grad der Behinderung von 20 Prozent einen steuermindernden Behindertenpauschbetrag. Diesen berücksichtigt das Finanzamt aber nur, wenn der Behinderungsgrad beim Versorgungsamt festgestellt wurde.

Pauschbetrag für Pflegeleistung: Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegt, kann seit 2021 einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Hier sind zwischen 600 und 1800 Euro Steuererleichterung drin.

Haushaltshilfen: Ausgaben für Arbeiten im Haushalt senken die Steuerbelastung – oder auch Posten aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters oder Verwalters. Bis zu 20.000 Euro für Haushaltshilfen oder Pflegedienste können geltend gemacht werden. Zudem sind bis zu 6000 Euro für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Handwerkerarbeiten abzugsfähig. Wichtig: Zahlen Sie die Posten niemals bar, sondern nur per Überweisung! Nur so bringen die Posten Steuerabzug.

Spenden: Spenden auf das Konto einer anerkannten gemeinnützigen Organisation senken Ihre Steuern. Als Nachweis genügt eine Spendenquittung oder in manchen Fällen auch ein Buchungs- oder Einzahlungsbeleg.

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Belege für die Steuer müssen gesammelt werden

Wichtig ist, die jeweiligen Belege für die Ausgaben über das Jahr zu sammeln. Im Regelfall müssen sie nicht mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Behörde kann die Nachweise bei Unklarheiten aber einfordern.

Wie hoch die Steuerbelastung für Ruheständler in etwa ausfällt, können Rentner mit einem Steuerrechner der Stiftung Warentest ermitteln. Dieser steht Interessierten kostenfrei auf der Webseite der Warentester zur Verfügung.