
Zu Beginn jedes Jahres bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung zur Sozialversicherung.imago images / Seeliger
Zu Beginn jedes Jahres bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung. Bis zum 15. Februar muss der Arbeitgeber seine Angaben über den Beschäftigungszeitraum und das rentenversicherungspflichtige Entgelt des vergangenen Jahres an die zuständige Krankenkasse weiterleiten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät Arbeitnehmern, die Jahresmeldung zu überprüfen: Stimmen Name und Anschrift sowie der Beschäftigungszeitraum und die Höhe des Entgelts?