Steuererklärung: Grundfreibetrag überschritten? Das müssen Rentner jetzt wissen – und tun
Viele Rentner müssen in diesem Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben. Warum das so ist und worauf Sie achten sollten – der KURIER gibt wertvolle Tipps.

Es ist wieder die Zeit der lästigen Formulare. Die Steuererklärungen für das Jahr 2020 müssen gemacht und dem Finanzamt übermittelt werden. Klar, dass jeder auf eine Erstattung hofft, möglichst nichts nachzahlen möchte. Der KURIER hat deshalb Tipps zusammengestellt, wie vor allem Rentner ihre Steuerlast senken können.
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In welchem Fall müssen Rentner eine Steuerklärung abgeben?
Immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen (es zählen auch Einkünfte etwa aus einem Nebenjob oder der Vermietung) den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. 2020 lag er für Alleinstehende bei 9408 Euro und für Verheiratete bei 18 816 Euro. Da es zum 1. Juli 2020 hat es eine Rentenerhöhung gab, kann der eine oder die andere in die Steuerpflicht gerutscht sein und muss in diesem Jahr erstmals als Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Sind die Renten nicht von der Steuer befreit?
Nein. Der steuerfreie Anteil der Rente variiert nach Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, für den sind 50 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig - der Rest ist steuerfrei. Mit jedem späteren Rentenjahrgang vergrößert sich dieser Anteil und liegt bei Rentenbeginn im Jahr 2020 schon bei 80 Prozent.
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Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben sein?
Bis spätestens am 2. August 2021 muss die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt sein. Übernehmen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater die Erklärung, ist der 28. Februar 2022 Stichtag.
Welche Werbungskosten können Rentner bei der Steuererklärung absetzen?
Unter Werbungskosten versteht man alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung Ihrer Renteneinnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge, Steuerberatungskosten, Schuldzinsen für einen Kredit, der aufgenommen wurde, um freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzuentrichten. Wer als Rentner nebenbei arbeiten geht, kann auch für den Job notwenige Ausgaben geltend machen – etwa die Kosten für den Weg zur Arbeit.
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Was gilt als Sonderausgabe?
Als Sonderausgaben zählen die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sie gehören genau wie der Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für eine Unfallversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand. Auch gezahlte Kirchensteuer und Spenden sind Sonderausgaben (Anlage: Sonderausgaben).
Was sind außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung?
Behandlungskosten von Ärzten oder zugelassenen Heilpraktikern, Krankenhauskosten, Kurkosten, Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz und andere medizinische Hilfsmittel zählen zu diesem Posten. Wer eine Kundenkarte bei einer Apotheke hat, kann sich am Jahresende in der Regel eine Gesamtrechnung für Medikamenten-Zuzahlungen ausdrucken lassen und diese ebenfalls bei der Steuererklärung mit einreichen.
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Welche Haushaltsnahe Dienstleistungen werden berücksichtig?
Sie waschen Ihre Wäsche nicht mehr allein und polieren auch nicht Ihren Boden auf Hochglanz? Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, ist diese steuerlich absetzbar. Das gilt auch für den Winterdienst oder die Gartenpflege. Auch Handwerkerleistungen werden steuermindernd berücksichtigt. Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich bis höchstens 20.000 Euro geltend machen und können maximal 4.000 Euro Steuern sparen.
Welche Pauschalen gibt es für Rentner bei der Steuererklärung?
Werden keine Aufwendungen für Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben, berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 102 Euro jährlich. Für Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro. Außerdem gibt es die pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro im Jahr.