Mitarbeiter arbeiten an verschiedenen Computern in einem Büro in Berlin (Symbolbild).
Mitarbeiter arbeiten an verschiedenen Computern in einem Büro in Berlin (Symbolbild). Jens Kalaene/dpa

Viele Angestellte kennen das Problem: Im Büro ist man längst angekommen, doch der Computer lässt sich mal wieder Zeit beim Hochfahren. Und während man so wartet, stellt man sich die Frage: Wann beginnt eigentlich die offizielle Arbeitszeit?

Ganz einfach: „Wenn Sie den Startknopf drücken“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Das Stichwort heißt hier: Rüstzeit.“ Gemeint ist damit diejenige Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit notwendig ist und die generell zur Arbeitszeit zählt.

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Umkleidezeit ist Arbeitszeit sagt der Anwalt für Arbeitsrecht

„Wenn man sich zum Beispiel in einem Stahlwerk die feuerfeste Kleidung anziehen muss, dann ist diese Umkleidezeit natürlich auch Arbeitszeit“, so Meyer.

Schließlich zögen Arbeitnehmer diese auch im Interesse ihres Arbeitgebers an. „Und das Gleiche gilt für das Hochfahren des PCs.“ Und das ist unabhängig davon, wie lange es dauert und ob man nun im Homeoffice arbeitet oder im Büro.

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Auch eine Anfahrt zum Kunden kann zum Teil als Arbeitszeit gelten

Wird der Start der Arbeitszeit durch das Einloggen in einem PC-Programm erfasst, kann deshalb eine Regelung infrage kommen, bei der Arbeitgeber beispielsweise eine „pauschale Rüstzeit von beispielsweise zwei oder drei Minuten für das Hochfahren des PCs“ annehmen, so Meyer. Diese wird dann zu der erfassten Arbeitszeit hinzugezählt.

Übrigens: Startet der Arbeitstag weder vor dem Laptop im Betrieb noch im Homeoffice, sondern beispielsweise bei einem weiter entfernten Kunden, kann auch ein Teil des Fahrtweges dorthin als Arbeitszeit gelten: „Dauert das länger als ins Büro zu kommen, ist die Differenz ebenfalls Arbeitszeit“, erklärt Meyer.

Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.