Wichtige Fragen und Antworten

ADAC gibt Lockdown-Tipps: Wen darf ich im Auto noch mitnehmen?

Die neuen Corona-Maßnahmen betreffen auch Autofahrer. Was Sie jetzt unterwegs, beim Tanken und im Auto selbst beachten müssen. Die Experten des ADAC informieren.

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Ob Freunde aus unterschiedlichen Haushalten noch gemeinsam Auto fahren dürfen, ist rechtlich nicht ganz klar. 
Ob Freunde aus unterschiedlichen Haushalten noch gemeinsam Auto fahren dürfen, ist rechtlich nicht ganz klar. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Die neuen Lockdown-Maßnahmen betreffen auch Autofahrer. Wen darf man im Wagen noch mitnehmen? Und sind Masken beim Fahren zulässig? Was Sie jetzt unterwegs, beim Tanken und im Auto beachten müssen - die Experten des ADAC informieren.

Wie viele Personen dürfen in einem Auto sitzen?

Die ADAC-Juristen weisen darauf hin, dass Kontaktbeschränkungen auch im Auto beachtet werden müssen. Nach dem neuen Beschluss von Bund und Ländern darf man sich in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen – jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen. Konkretes Beispiel: Drei Freunde aus unterschiedlichen Haushalten dürfen nach dieser Neuerung nicht mehr miteinander im Auto unterwegs sein.

Aber das Auto ist doch privat, oder? Das bestätigt zumindest ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Az.: 4 OWi 177 Js 68534/29), wonach ein Auto nicht dem öffentlichen Raum zuordnen ist. Der ADAC weist aber darauf hin, dass eine solche Einzelfallentscheidung in anderen Bundesländern anders ausfallen kann. Zudem gelten etwa in Bayern die Beschränkungen auch für den privaten Raum und betreffen damit auch die Autofahrer.

Auch die erlaubten Personengruppen sollten im Auto möglichst auf den Mindestabstand achten. Fahrten mit haushaltsfremden Menschen sollten auf das Nötigste reduziert werden. Eine Maske ist dabei dann ebenso ratsam, so der ADAC. Grundsätzlich darf man die Maske auch am Steuer tragen. Um kein Bußgeld zu riskieren, sollten die Gesichtszüge im Wesentlichen aber erkennbar bleiben. Das dürfte laut ADAC bei den handelsüblichen Masken der Fall sein.

Was muss ich an Tankstellen in Sachen Hygiene beachten?

Beim Tanken empfiehlt der ADAC, auch als Nicht-Dieselfahrer die bereitgestellten Diesel-Handschuhe zu verwenden und beim Bezahlen im Kassenbereich auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten. An Tankstellen gilt zudem eine Maskenpflicht.

Darf ich zur Werkstatt, in die Waschanlage oder zum TÜV?

Derzeit sehe der neue Lockdown keine Schließungen von Werkstätten, Waschanlagen oder Prüfstationen vor, so der Automobilclub. Wichtig hierbei sei es, vor Ort Abstandsregeln und Hygienevorschriften einzuhalten. Das Tragen eines Mundschutzes wird empfohlen.