Finanztipp

Wann sich der Wechsel der Krankenkasse lohnt

Zusatzleistungen, Wahltarife - die Leistungen der Versicherer unterscheiden sich. Ein Überblick, was beim Wechsel zu beachten ist.

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Rund 95 Prozent der Kassenleistungen zählen zu den Basisleistungen, die alle Kassen übernehmen. Daneben gibt es eine große Bandbreite an Zusatzleistungen.
Rund 95 Prozent der Kassenleistungen zählen zu den Basisleistungen, die alle Kassen übernehmen. Daneben gibt es eine große Bandbreite an Zusatzleistungen.Imago/Christian Ohde

Anders als die Haftpflicht- oder KFZ-Versicherungen haben die gesetzlichen Krankenkassen meist sehr treue Kunden. Dabei können Versicherte die Krankenkasse frei wählen und beliebig oft wechseln. Sie müssen allerdings 18 Monate bei ihrer Kasse versichert sein. Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht. Wir sagen, wann sich ein Wechsel lohnt und was zu beachten ist.

Vergleichskriterien: Drei Faktoren können zurate gezogen werden, wenn es darum geht, die gesetzlichen Krankenkassen miteinander zu vergleichen: die Beitragssätze, die Leistungen und die Zusatzbeiträge. Der vom Gesetzgeber festgelegte allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Dieser ist bei allen Kassen gleich.

Zusatzbeitrag: Er wurde 2015 eingeführt, damit die zurzeit 105 gesetzlichen Kassen finanzielle Engpässe ausgleichen können. Ein positiver Nebeneffekt: Der Zusatzbeitrag bringt Konkurrenz in die Landschaft der Krankenkassen, denn sie haben dabei Spielräume. Zurzeit liegt der Beitrag zwischen 0,35 Prozent und 1,7 Prozent.

Den Zusatzbeitrag teilen sich – wie den gesamten Krankenkassenbeitrag – Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich ein günstigerer Tarif auswirkt. Wer von einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,5 Prozent wechselt, spart deutlich. Bei einem Monatsbrutto-Einkommen von 2800 Euro beträgt die Ersparnis 14 Euro monatlich, macht 168 Euro pro Jahr.

Leistungen: Rund 95 Prozent der Kassenleistungen zählen zu den Basisleistungen, die alle Kassen übernehmen. Daneben gibt es eine große Bandbreite an Zusatzleistungen: Sie reichen von der Kostenübernahme von Sehhilfen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erfolgt, über extra Impfungen bis zu zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen zum Beispiel zur Darmkrebs- oder Brustkrebsfrüherkennung. Für viele Patienten wichtig ist auch die freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten.

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Nicht uninteressant sind auch Zusatzangebote wie Bewegungs-, Ernährungs-, Entspannungs- und Suchtmittelkurse. So manches Sportstudio akzeptiert Erstattungen von Krankenkassen zum Beispiel für Yoga- oder Zumbakurse. Wegen Corona ist das Angebot hier zurzeit eingeschränkt.

Wahltarife: Die Krankenkassen können spezielle Wahltarife, wie zum Beispiel Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarife, anbieten. Beim Hausarzttarif verpflichtet sich der Versicherte zum Beispiel, bei allen Erkrankungen zuerst seinen Hausarzt zu konsultieren. Das Disease-Management-Programme (DMP) sieht vor, dass chronisch Kranke an einem bestimmten Behandlungs- und Vorsorgeprogramm teilnehmen.

Bei Wahltarifen ist Vorsicht geboten, heißt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de). „Mit der Wahl eines freiwilligen Wahltarifs der Kassen bindet man sich bis zu drei Jahre an sie“, warnt sie. Freiwillig gesetzlich Versicherte, die den Wahltarif „Krankengeld“ abschließen, verlören zudem ihr Sonderkündigungsrecht.

Serviceleistungen: Ein weiterer Vergleichsaspekt sind die Serviceleistungen der Kassen wie die Anzahl der Geschäftsstellen, telefonische Beratung, Unterstützung bei der Arztsuche. „Wer Wert auf persönliche Beratung legt, sollte eine Kasse mit einem dichten Netz an Geschäftsstellen wählen“, sagt Heike Morris von der Unabhängigen Patientenberatung.

Bonusprogramme: Präventionskurse belegen, an Bewegungsprogrammen teilnehmen, Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen – die Möglichkeiten, im Rahmen von Bonusprogrammen einen Teil des Kassenbeitrags zurückzuerhalten, sind vielfältig. Dabei sind die Hürden unterschiedlich hoch: Manche Kassen verlangen von den Patienten, dass nur eine Maßnahme wahrgenommen wird, bei anderen sind es bis zu 18. Die Erstattungsbeträge liegen zwischen zehn und mehr als 300 Euro.

Anträge und Widersprüche: Einen weiteren Faktor, der bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden sollte, haben Versicherte häufig nicht im Blick: die Transparenz der Kassen hinsichtlich ihres Umgangs mit Anträgen, Widersprüchen und Beschwerden ihrer Mitglieder. Grundsätzlich sind die Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, diese Zahlen zu veröffentlichen. Allerdings: Einzelne Kassen stellen die Statistiken freiwillig zur Verfügung. „Dies kann für eine Kasse sprechen. Denn so können Versicherte sich ein besseres Bild von der Qualität der Versorgung machen“, sagt Morris.

Voraussetzungen für einen Wechsel: Mindestens 18 Monate müssen Freiwillig- und Pflichtversicherte Mitglied in einer Krankenkasse gewesen sein, um kündigen zu können. Der Wechsel nimmt zwei Monate in Anspruch. Er erfolgt zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Geht die Kündigung beispielsweise im September bei der Kasse ein, wird man zum 1. Dezember Mitglied bei der neuen Krankenkasse.

Sonderkündigungsrecht: Wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitragssatz erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist immer wirksam – nicht erst nach 18 Monaten. Es gilt bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag eingeführt wurde, betonen die Verbraucherschützer. Die Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern die Erhöhung des Beitrags und das Recht zum Wechsel rechtzeitig ankündigen. Bis zum endgültigen Wechsel muss der erhöhte Beitrag gezahlt werden.

Schriftlich kündigen: Wichtig ist es, schriftlich zu kündigen – wenn möglich per Einschreiben. Eine E-Mail-Bestätigung durch die Kasse kann Sicherheit verschaffen. In der Kündigung sollten die Versichertennummer und der Kündigungstermin genannt werden. Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief online gestellt, mit dem die alte Kasse korrekt gekündigt werden kann. Die Kasse muss die Kündigung 14 Tage nach Eingang bestätigen.

Neueintritt: Bei der neuen Kasse sollte der Beitrittswunsch schriftlich beantragt werden. Die Bestätigung über die Kündigung gehört dazu, ebenso wie ein Passfoto für die neue Chipkarte. Formulare für den Antrag auf Aufnahme finden sich auf den Webseiten der Kassen. Die Kasse bestätigt den erfolgreichen Eintritt. Der Versicherte muss Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Rentenversicherer anschließend über den Wechsel schriftlich informieren.

Informationen

Eine Übersicht zu zahlreichen Fragen rund um Beiträge und Leistungen gibt es beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, www.gesetzlichekrankenkassen.de.

Auf der Webseite findet sich zum Beispiel eine aktuelle Liste aller Krankenkassen und ihrer Zusatzbeiträge. Auch Leistungen und Bonusprogramme werden hier verglichen.

Die Unabhängige Patientenberatung berät Patienten kostenfrei und neutral unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 oder unter www.patientenberatung.de.

Ein Tool zur Überprüfung, ob man die Krankenkasse wechseln sollte oder nicht, bietet Stiftung Warentest auf seiner Seite. Stichwort „Selbsttest: Bleiben oder wechseln“ auf test.de.