Darauf müssen Sie achten

Vorsicht bei Kurzzeit-Krediten!

Sie heißen Mini-, Klein- oder Kurzzeit-Kredite, ohne Schufa-Auskunft. Lesen Sie mal, warum man bei solchen Angeboten vorsichtig sein sollte.

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Sollte man einen Kredit aufnehmen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken?
Sollte man einen Kredit aufnehmen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken?Patrick Pleul/dpa

Das Versprechen: Kurzzeit-Kredite sollen Menschen aus finanziellen Engpässen helfen, schnell und unbürokratisch. Warum sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei solchen Angeboten vorsichtig sein?

Auf den ersten Blick unterscheiden sich solche Kredite kaum von anderen Ratenkrediten - sie alle müssen verzinst und in festgelegten Raten innerhalb einer Frist zurückgezahlt werden. Aber: Klein- und Kurzzeitkredite kann man in der Regel nur online beantragt, eine Schufa-Auskunft braut man dafür nicht.

Der eigentliche und für Verbraucher oft unsichtbare Unterschied ist aber dieser: Kredite über weniger als 200 Euro oder solche - unabhängig von ihrer Höhe-, die innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden müssen, unterliegen nicht der Verbraucherkreditrichtlinie der EU. „Verbraucher sind daher nicht geschützt“, warnt Ulf Linke von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Anbieter müssen keine Angaben zu Kredit-Konditionen machen

Anbieter solcher Darlehen sind also nicht dazu verpflichtet, in einem schriftlichen Vertrag umfassende Angaben zu den Kredit-Konditionen zu machen. Das kann es Kreditnehmern erschweren, die Kreditzinsen und sonstige Kosten des Kredits zu überblicken. Auch ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen steht Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Klein- oder Kurzzeitkrediten nicht zu.

Vor allem die sonstigen Kosten sind es, die bei den Darlehen oft zu Buche schlagen, beobachtet Marcus Köster von der Verbraucherzentrale NRW. Denn häufig würden zu den Krediten besondere Pakete angeboten, die extra kosten. Etwa eines, das eine Bonitätsverbesserung vorsieht oder eines, das für die schnelle Auszahlung des Geldes sorgen soll.

Viele Kreditkunden sind in akuten finanziellen Notlagen und brauchen schnell Geld

Diese Angebote lassen sich die Unternehmen gut bezahlen und viele Betroffene nehmen das in Kauf. „Ohne diese Pakete macht der Abschluss für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig keinen Sinn“, sagt Verbraucherschützer Köster. Denn die Kunden seien oft in akuten finanziellen Notlagen und brauchen das Geld schnell.

Anbieter und Verbraucherschützer sind unterschiedlicher Meinung darüber, ob die Kosten für solche Pakete zu den Kreditkosten zählen oder nicht. „Tun sie dies, wird sich schon allein deshalb in vielen Fällen die Frage stellen, ob diese Kosten nicht sittenwidrig hoch sind“, erklärt Köster. Die Unternehmen lassen sie aber gerne außen vor. Bei sittenwidrig hohen Kosten verlöre ein Kreditvertrag seinen rechtlichen Bestand, der Kunde müsste dann nur das Geld zurückbezahlen, das er tatsächlich bekommen hat, ohne die Zinsen oder weitere Kosten.

Bafin und Verbraucherzentralen setzen auf verstärkte Aufklärung

Laut Ulf Linke wird die Verbraucher-Kreditrichtlinie zur Zeit überarbeitet. Deren Anwendungsbereich könnte in Zukunft auch Klein- und Kurzzeitkredite erfassen. Noch ist das allerdings Zukunftsmusik. Die Bafin und Verbraucherzentralen setzen derweil auf verstärkte Aufklärung. Und trotzdem wächst der Markt der Kleinkredite weiter.

Marcus Köster rät Verbraucherinnen und Verbrauchern immer dazu, die Finger von solchen Krediten zu lassen. Seine Erfahrung: Verbraucherinnen und Verbraucher, die solche Angebote in Anspruch nehmen wollen, haben im Regelfall eine schwierige, also schlechte Bonität. Mit dem Kredit werde aber nur ein neues Loch aufgemacht, um ein anderes zu stopfen. Darum sei abzusehen, dass das finanzielle Problem im folgenden Monat wieder besteht.

Die Kredit-Alternative: eine anerkannte und möglichst kostenfreie Schuldnerberatung

Für Menschen, die akut in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, sieht der Verbraucherschützer nur eine Alternative: „die anerkannte und möglichst kostenfreie Schuldnerberatung vor Ort“. Sie könne helfen, die Finanzen nachhaltig und langfristig in den Griff zu bekommen.

Wer bereits mit einem Klein- oder Kurzzeitkredit auf die Nase gefallen ist und glaubt, ein Anbieter habe gegen die geltenden Gesetze verstoßen, dem rät die Bafin, sich zunächst an das betroffene Unternehmen selbst zu wenden. Besteht danach immer noch ein Anlass zur Beschwerde, kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.

Betroffene können sich aber auch mit ihrem Anliegen an die Bafin wenden und Beschwerde einreichen. Ulf Linke betont, dass die Behörde keine Streitfälle entscheiden und auch keine Rechtsberatung für den Einzelfall leisten kann. Die Information könne der Bafin unter Umständen aber wichtige Hinweise zu Mängeln bei den beaufsichtigten Unternehmen liefern. Und so könnten andere Verbraucher vor einem ähnlichen Reinfall bewahrt werden.