Verkehrskontrolle gefilmt: Beifahrer zu Strafe verurteilt
Ein junger Mann filmte mit seinem Handy das Geschehen bei einer Verkehrskontrolle. Das Handy kassierte die Polizei ein und stellte einen Strafantrag, der mit einer Verurteilung vor Gericht endete.

Wer Polizisten bei einer Verkehrskontrolle mit filmt, begeht damit unter Umständen eine Straftat - und muss mit einer Verurteilung rechnen. Das zeigt ein Urteil des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht München, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug). Die Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab.
Der Fall: Zwei Polizisten kontrollierten ein Auto. Der 21-jährige Beifahrer filmte das Gespräch zwischen seinem Freund, den Beamten und sich mit seinem Smartphone. Mehrfach wies ein Beamter darauf hin, dass dies nicht gestattet sei. Rechtsgrundlage hierbei ist §201(1) StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Denn auch das, was ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sagt, kann unter nichtöffentliche Rede fallen.
Das Jugendschöffengericht verurteilte den Mann, blieb aber milde. Der 21-Jährige wurde zur Teilnahme an einem „Korrekt-im-Web-Kurs“ verurteilt. Der solle ihm einschlägige Kenntnisse bei der Verwendung elektronischer Geräte vermitteln und so künftige weitere Straftaten verhindern. (dpa)