Brüssel: Passagiere tragen bei ihrer Ankunft am Flughafen Schutzmasken.
Brüssel: Passagiere tragen bei ihrer Ankunft am Flughafen Schutzmasken. Foto: dpa

Berlin - Die größte Reisemesse der Welt, die ITB, wurde wegend es Coronavirus abgesagt. Was sagt das über Reisen in Zeiten einer Epedemie aus? Reisen ist immer noch möglich, auch wenn sich einige Reisziele wie Nord-Italien, China und Südkorea ausschließen. Es bleibt zunächst eine persönliche Entscheidung, ob man verreist, denn die Europäische Union hat noch keine Reisebeschränkungen angeordnet. Man wolle die Reisefreiheit nach dem Schengen-Abkommen derzeit nicht abschaffen, sagt der EU-Krisenbeauftragte Janez Lenarcic.

Vom Auswärtigen Amt gibt es eine Warnung für die chinesische Provinz Hubei, wo der Ursprung des Coronavirus vermutet wird. Von Reisen in andere Gebiete Chinas wird zwar abgeraten, eine offizielle Reisewarnung liegt derzeit aber nicht vor. Dennoch kann es bei Reisen in andere Regionen Chinas zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen.

Die Bahn ist ständig in Kontakt mit Behörden

„Der Bahnverkehr läuft planmäßig“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn. Die Deutsche Bahn (DB) hat sich auf eine drohende Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 in Deutschland umfassend vorbereitet. In Zügen und Bussen der DB gelten die bekannten Vorsorgehinweise des Robert-Koch-Instituts wie gründliches Händewaschen oder die schnelle Entsorgung von benutzten Taschentüchern.

Die DB ist in ständigem Austausch mit den Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern, dem Bundesinnenministerium sowie dem Bundesverkehrsministerium, denen jeweils weitere Entscheidungen zum Bahnbetrieb obliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen für Bahnkunden keinerlei Einschränkungen. Bei einem von Behörden festgestellten Corona-Verdacht wird der betroffene Bereich im Zug gesperrt und nach der Fahrt professionell gereinigt und desinfiziert.

Die Fahrgäste werden durch das Zugpersonal informiert, dass sie ihre Kontaktdaten hinterlegen sollen, um von den Behörden im Bedarfsfall kontaktiert werden zu können. Hierfür ist die Hotline 0800 5 14 15 14 eingerichtet. Für Reisende mit Fahrscheinen in die vom Coronavirus betroffenen Gebiete in Italien hält die DB ihre Kulanzregelung aufrecht: Kunden, die ihre Reise nicht mehr antreten möchten, können ihren Fahrschein kostenfrei erstatten lassen. Gleiches gilt ab sofort für Reisende mit einer Fahrkarte des DB Fernverkehrs, bei denen der konkrete Reiseanlass aufgrund des Coronavirus entfällt (z.B. offizielle Absage einer Messe, eines Konzerts, Sport-Events o.ä.). Die kostenfreie Erstattung gilt auch für den Fall, dass ein gebuchtes Hotel im Zielort (ggf. im Ausland) unter Quarantäne steht.

Reiseveranstalter zeigen sich kulant

Mehrere deutsche Reiseveranstalter zeigen sich kulant, wenn Gäste aus Angst vor Ansteckung ihren Urlaub nach Asien absagen oder umbuchen möchten. Beim Branchenriesen TUI zum Beispiel sind solche Änderungen bei Reisen nach Thailand oder Vietnam kostenlos möglich. Verpflichtet wären die Veranstalter dazu nicht, denn im Moment hat das Auswärtige Amt für diese Länder noch keine Reisewarnung herausgegeben. Ohne diese offizielle Warnung haben Urlauber keinen automatischen Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung.

Auch DER Touristik, FTI, Schauinsland Reisen und Rundreisespezialist Chamäleon machen bei Neubuchungen Reisen für die Sommersaison leichter stornierbar. Damit wollen die Veranstalter verhindern, dass ihre Buchungen wegen der Angst vor dem Coronavirus einbrechen. DER Touristik bietet bei Neubuchungen, die bis Ende April vorgenommen werden, eine kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit für den Reisezeitraum bis Ende Oktober an. FTI führt eine entsprechende Regelung vorläufig für Neubuchungen ein, die bis zum 18. April abgeschlossen werden. Bei Schauinsland Reisen können Pauschalreisen oder Nur-Hotel-Buchungen mit Abreise bis zum 31. Oktober bis zum 15. April, spätestens aber bis 14 Tage vor Abreise, storniert werden, wenn die Buchung bis Ende März erfolgt.

Pauschalreisen und Gruppenreisen

Es handelt sich übrigens immer dann um eine Pauschalreise, wenn man mindestens zwei Hauptreiseleistungen,  zum Beispiel Flug und Hotel, in einem Paket gebucht hat. Hierzu zählen aber auch Kreuzfahrten sowie Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten. Bei individuell zusammengestellten Reisebuchungen, zum Beispiel getrennte Buchung von Flug- und Hotelunterkunft, ist ein kostenloser Rücktritt nur aus Kulanz des Veranstalters möglich.

Sollte die vertraglich vereinbarte Rückreise aus dem Urlaub wegen des Coronavirus nicht möglich sein oder sich verzögern, muss der Reiseveranstalter für die Mehrkosten im Hotel zumindest teilweise und für die zusätzlichen Rückreisekosten voll aufkommen. Ähnlich würde es sich verhalten, wenn man in seinem Hotel unter Quarantäne gestellt oder gar selbst erkranken würde. Auch dann müsste der Reiseveranstalter die Mehrkosten tragen. Als Individualtourist hat man diesen Anspruch nicht

Gruppenreiseanbieter Chamäleon offeriert für alle Neubuchungen bis Ende April das Recht auf kostenlose Umbuchung bis zwei Monate vor der Abreise. Zudem könnten sämtliche bestehenden Buchungen nach China und in den Iran unabhängig vom Reisezeitpunktkostenlos umgebucht werden, teilt der Veranstalter mit. Auch Marco Polo sagt Reisen nach China ab. In diesem Fall besteht ein Recht auf Rückerstattung der Kosten. Der Veranstalter China Tours ist inzwischen insolvent.

Länder mit Einreisebeschränkungen

Als Reaktion auf die schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhängen immer mehr Länder Beschränkungen für Reisende von und nach China. Die meisten davon sind für uns Deutsche Fernreiseziele. Die Beschränkungen beziehen sich vor allem auf Einreisende, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise irgendwo in China waren. Zu diesne Ländern gehören u.a. Australien, Indonesien, Israel, Japan, Neuseeland, Philippinen, Singapur, Südkoream, die USA und Vietnam.

Bedingungen bei Kreuzfahrten

Ähnlich reagieren auch Kreuzfahrtunternehmen. Mit verstärkten Vorsichtsmaßnahmen wollen Kreuzfahrt-Reedereien wie Aida, Costa und MSC einen möglichen Ausbruch des Coronavirus an Bord verhindern. Bei Aida und Costa dürfen Gäste, die in den letzten 14 Tagen vor Reisebeginn in China waren, ihre Kreuzfahrt nicht antreten. Aida Cruises ersetzt zudem bei der Reise der Aida Vita vom 2. bis 23. Februar den Anlauf in Hongkong durch Cai Lan in der Halong-Bucht in Vietnam.

Auch MSC reagiert auf die angespannte Lage. Künftig müssen Gäste aller Nationalitäten vor der Einschiffung einen Fragebogen ausfüllen, um sicherzustellen, dass niemand das Schiff betritt, der in den letzten 30 Tagen aus Festlandchina abgereist ist oder das chinesische Festland besucht hat. Passagieren, die diese Kriterien nicht erfüllen, wird der Zugang zum Schiff verweigert.

Airlines streichen Flüge, Stornierungen sind schwierig

Aktuell haben neben der Lufthansa und British Airways auch zahlreiche andere Airlines Flüge von und nach China gestrichen oder stark reduziert. Gleiches gilt für zahlreiche innerasiatische Flüge sowie Flüge von und nach Singapur. Wer davon betroffen ist, erhält sein Geld zurück. Emirates hat Flüge in den Iran, nach Bahrain und zu den meisten Zielen in China gestrichen. Etliche Länder machen zudem strenge Auflagen für Einreisen, weswegen die Nachfrage nach Flügen zurückgeht. Emirates habe daher mehr Personal zur Verfügung als benötigt, erklärt Vorstandsmitglied Adel al-Redha.

Wer allerdings selbst aus Angst vor Ansteckung einen Flug stornieren möchte, muss in der Regel die Kosten selbst tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht laut Verbraucherzentrale nur bei einer Reisewarnung für das Reiseziel. Dennoch räumen einige Airlines dennoch kostenfreies Stornieren oder Umbuchen ein. Auskünfte erteilt die jeweilige Airline. Bei Pauschalreisen verhält es sich ähnlich wie bei Flügen von Individualreisenden: Nur bei offizieller Reisewarnung haben Verbraucher einen Anspruch auf kostenfreies Storno.

Rücktritt im Krankheitsfall

Ob der Versicherungsschutz Ihrer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung greift, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Mögliche Gründe können sein:nicht vorhersehbare Erkrankungen, Unfälle und schwere Verletzungen (Knochenbrüche).Versicherungen verlangen als Nachweis die Vorlage eines ärztlichen Attests. Die reine Angst zu erkranken genügt nicht, um den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.

Ansprüche auf Schadensersatz

Bei Pauschalurlauben, die vom Veranstalter wegen des Coronavirus storniert würden, raten wir den Reisenden zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Zum Beispiel bei Asienkreuzfahrten, die aktuell abgesagt werden. Es ist zweifelhaft, ob das Argument "Coronavirus" für die Maßnahmen der Reiseveranstalter juristisch ausreicht. Hier sollte jeder Betroffene prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude oder wegen unnützer Aufwendungen geltend gemacht werden können.

Keinen Unterschied zwischen Pauschal- und Individualtouristen gibt es dagegen laut Rodegra in der Regel bei Verzögerungen oder Ausfällen im Flug- oder Bahnverkehr. Hier gelten für alle Reisenden die EU-Fluggastrechte, beziehungsweise EU-Fahrgastrechte.