Robinsonliste & Co.

Unerwünschte Werbesendungen: So vermeiden Sie, dass der Briefkasten überquillt

Keine Lust mehr auf unbestellte Werbebotschaften aus Papier? Hier gibt’s Abhilfe!

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Unerwünschte Werbesendungen verstopfen Ihren Briefkasten? Ein Eintrag in die Robinsonliste schafft Abhilfe, aber nicht immer.
Unerwünschte Werbesendungen verstopfen Ihren Briefkasten? Ein Eintrag in die Robinsonliste schafft Abhilfe, aber nicht immer.dpa/Christin Klose

Der Mülleimer neben dem Briefkasten ist eine bewährte Ablage für unerwünschte Werbesendungen. Aus Verbrauchersicht ist das nervig, aus Umweltsicht wäre es noch besser, wenn die Werbung überhaupt nicht erst im Briefkasten landet. Dafür kann man sorgen, und so geht’s!

Im Schnitt verbraucht jeder und jede Deutsche pro Jahr 250 Kilogramm Papier. Laut einer Schätzung des Bayerischen Umweltministeriums und des Bundesverbandes der Verbraucher Initiative landen allein rund 50 Kilogramm davon als Reklame im Briefkasten. Doch wie wehrt man sich dagegen?

In seiner Klima-Broschüre rät das Bayerische Umweltministerium neben „Keine Werbung“-Aufklebern am Briefkasten auch zu einem Eintrag in die Robinsonliste. Das kann Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur vor unaufgeforderten Werbesendungen schützen, sondern auch dazu beitragen, dass weniger davon produziert wird. Denn seriöse Werbeunternehmen gleichen ihre Verteiler mit der Robinsonliste ab und adressieren eingetragene Haushalte nicht. Das gilt übrigens auch für unaufgeforderte Werbeanrufe.

3,5 Millionen Deutsche stehen bereits auf der Robinsonliste

Nach eigener Auskunft der Deutschen Robinsonliste erhalten Werbeunternehmen dabei zu keiner Zeit Auskunft über die Daten der eingetragenen Haushalte. Die Listen würden vielmehr elektronisch abgeglichen. Aktuell seien rund 3,5 Millionen Menschen bei der Robinsonliste registriert.

Nach Angaben von Alexandra Borchard-Becker vom Bundesverband der Verbraucher Initiative hilft der Eintrag in der Robinsonliste allerdings nur für Werbung von Unternehmen, zu denen keine Geschäftsbeziehung besteht. Wer Kataloge oder Werbung von Unternehmen bekommt, bei denen er oder sie bereits Kunde oder Kundin war beziehungsweise ist, muss diese auffordern, die Werbung einzustellen.