Für viele inzwischen Alltag: Homeoffice und die Kinder tanzen auf dem Tisch.
Für viele inzwischen Alltag: Homeoffice und die Kinder tanzen auf dem Tisch. imago

Die Waschmaschine läuft, der Hund will eine Runde vor die Tür und die Kinder quengeln: Für viele ist das seit Beginn der Pandemie der ganz normale Wahnsinn des Büroalltags im Homeoffice. Ein bisschen nebenher Wäsche waschen, das Mittagessen vorbereiten: die Chefin oder den Chef geht sowas doch nichts an, oder doch? Was ist eigentlich, wenn Vorgesetzte einfach mal so an der Tür klingeln, dürfen die das eigentlich? Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten.

So einfach mal im Homeoffice vorbeischauen: Das ist Chefs nicht grundsätzlich untersagt, doch dafür gibt es enggesteckte Regeln und Grenzen. Ein Grund, warum Vorgesetzte ihre Angestellten im Homeoffice besuchen können, ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung: Wenn Umstände oder das Verhalten der Mitarbeitenden Betriebsabläufe stören oder Gefahren für die eigene Gesundheit oder die von Kollegen vorliegen, darf eine Führungskraft auch am Heimarbeitsplatz vorbeischauen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einwilligung der Beschäftigten.

Der Bund-Verlag erklärt in seinem Blog für Betriebsräte, der Arbeitsplatz im Homeoffice sei aus arbeitsrechtlicher Sicht Teil des Betriebs. Damit gelten dort einschlägige betriebliche Regelungen zum Arbeitsschutz. Theoretisch muss der Arbeitgeber daher auch zu Hause eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Etwa um Gesundheitsrisiken zu ermitteln und auszuschließen.

Im Homeoffice gilt zunächst die Unverletzlichkeit der Wohnung

Der Arbeitgeber dürfe eine Wohnung aber nie gegen den Willen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin betreten, heißt es beim Bund-Verlag. Die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Sollten Beschäftigte dem Arbeitgeber den Zutritt verweigern, könne eine Arbeitsschutz-Beurteilung etwa anhand von Fotos und ausgefüllten Fragebögen durchgeführt werden. Wer dem nicht zustimmt, müsse damit rechnen, zurück ins Büro zitiert zu werden.

Handelt es sich um Homeoffice oder Telearbeit?

Grundsätzlich spielt in der Frage aber die Unterscheidung zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit eine Rolle. Der Begriff Telearbeit bezeichnet die Arbeit an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld.

Mobile Arbeit meint, dass Beschäftigte zeitweise an beliebigen Orten tätig sein können. Im Gegensatz zu Telearbeit ist mobiles Arbeiten aber immer noch nicht weiter gesetzlich definiert, so gilt dafür etwa die Arbeitsstättenverordnung nicht, in der das Thema Gefährdungsbeurteilung geregelt ist. Wer also nur „mobil arbeitet“, muss keinen Kontrollbesuch dulden.