Umtausch alter Führerscheine: Für manche wird die Zeit knapp – wer jetzt schnell handeln muss
Rund 43 Millionen Scheine müssen in Deutschland gestaffelt umgetauscht werden. Eine Frist läuft nun bald ab.

Achtung! Ihr Führerschein könnte demnächst ungültig werden. Denn damit bis 2033 das in der EU beschlossene einheitliche Führerschein-Format wirklich komplett eingeführt ist, bleibt noch einiges zu tun. Allein in Deutschland müssen 43 Millionen Scheine umgetauscht werden – in das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format. Betroffen sind alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
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Die Umstellung und der Austausch der alten Führerscheine passiert staffelweise über Jahre hinweg. Und damit nicht das ganz große Chaos ausbricht, existiert eine Reihe von Fristen für den Führerschein-Tausch. Und eine dieser Fristen läuft jetzt ab. Deshalb wird es für manche allerhöchste Zeit, sich zu kümmern.
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Nur noch bis bis zum 19. Juli 2022 ist für diejenigen Zeit, die zwischen 1953 und 1958 geboren und noch einen Führerschein haben, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Eigentlich war die ursprüngliche Umtauschfrist sogar der 19. Januar, wurde aber wegen der Corona-Pandemie noch einmal verlängert. Wer also jetzt nicht umtauscht, dessen Führerschein ist nach dem 19. Juli 2022 ungültig!
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Ungültiger Führerschein kann vor allem im Ausland richtig Probleme bereiten
Wer damit in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem könne es laut ADAC im Ausland Probleme mit abgelaufenen Dokumenten geben. In der Regel erfolgt der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise der Führerscheinstelle. Das kann abhängig vom Wohnort auch das Bürgeramt sein. Der Umtausch ist verpflichtend, geschieht aber ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung, so der ADAC.
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Andere Jahrgänge haben für den Führerschein-Tausch noch etwas länger Zeit
Die nächste Gruppe mit einschließlich bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Scheinen sind alle, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Sie müssen bis zum 19. Januar 2023 getauscht haben.
Die Fristen müssen übrigens nicht abgewartet werden. Man kann seinen Führerschein jederzeit umtauschen – natürlich je nach Terminlage bei den zuständigen Ämtern. Also: Besser nicht bis auf den „letzten Drücker“ warten.
Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Für Führerscheine aus Papier, also graue, rosafarbene oder Dokumente aus der DDR, ist nicht nur das Ausstellungsdatum, sondern auch das Geburtsjahr von Inhaberin oder Inhaber relevant. Diese Scheine wurden vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt.
Alte Führerscheine im Scheckkarten-Format bis 2026 gültig
Wer ein bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier müssen die ersten Scheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, bis 19. Januar 2026 getauscht sein.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Detaillierte Infos zu der Umtauschaktion finden Sie bei den Autoclubs ACE und ADAC im Netz.