In Deutschland gibt es etliche Verbote, die man kaum für möglich hält! 
In Deutschland gibt es etliche Verbote, die man kaum für möglich hält!  imago/agefotostock

Beobachten kann es jeder fast jeden Tag: Mit der eigenen, mit Waren voll gepackten Tragetasche stehen Kunden im Supermarkt an der Kasse und legen ihren Einkauf dann aufs Kassenband. Was so alltäglich aussieht, ist streng genommen verboten. Denn dafür stehen am Eingang Einkaufswagen und Körbe bereit!

Doch es gibt noch etliche weitere Alltagssituationen, in denen wir uns strafbar machen, ohne es auch nur zu erahnen. Hätten Sie gewusst, dass diese 10 Dinge eigentlich verboten sind?

Zehn Verbote, die kaum jemand kennt

  • Wer nach einem Unfall den Verkehr regelt, möchte zwar Gutes tun, doch dies ist verboten. Eingriffe in den Straßenverkehr sind nur Vollzugsbeamten erlaubt, alle anderen machen sich der Amtsanmaßung schuldig.
  • Vorsicht beim Entsorgen von Altpapier mit Essensresten, wie zum Beispiel stark verschmutzte Pizzakartons oder Pommesschalen! Die gehören dann nicht ins Altpapier, sondern in die Restmüll-Tonne.
  • Genauso wenig gehören kaputte LED-Lampen oder Energiesparlampen in den Haushaltsmüll. Sie sind, wie zum Beispiel auch CDs, Sondermüll. Spezielle Sammelstellen gibt es in vielen Geschäften und auf Recyclinghöfen. Die Plastikhüllen von CDs dagegen dürfen übrigens in die Restmüllbehälter.
  • Sogar die Müllbeutel des Nachbarn sind tabu: Wer aus fremden Mülltonnen etwas entwendet, macht sich des Diebstahls schuldig, ein Vergehen wird nach §248a Strafgesetzbuchs geahndet.
  • Wie es das Wort Fußgängerzone schon erahnen lässt, ist Radfahren in diesen Bereichen verboten. Es sei denn, ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ erlaubt ihnen das Fahren grundsätzlich oder zu bestimmten Uhrzeiten. Erlaubt ist Schritttempo, als maximal vier bis sieben Stundenkilometer.
  • Autokolonnen und Auto-Konvois werden laut Verkehrsrecht als ein einziges Fahrzeug betrachtet. Sich mit dem Wagen dazwischen zu drängen, ist verboten.
  • Genauso wenig darf man ziellos im Auto herumfahren – zumindest nach §30 der Straßenverkehrsordnung. Wegen des Lärms und der entstehenden Abgase sollte von unnützen Autofahrten abgesehen werden, sonst drohen eine Strafe oder Verwarnung.
  • Streng genommen ist es auch verboten, den Verlobungsring zu behalten, wenn eine Verlobung aufgelöst wurde. Dem Gesetz nach müssen die Verlobten auf Aufforderung Geschenke, die sie ihrem Partner gemacht haben, zurückgeben. So steht es in § 1301 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
  • An Tankstellen können Rauchen, den Motor beim Tanken laufen lassen und auch die Nutzung des Handys untersagt werden. Dies können Tankstellenbetreiber durch ihr Hausrecht festlegen.
  • Jedes Frühjahr entledigen sich in den Wäldern Hirsche ihres Geweihs. Doch mitnehmen dürfen es Spaziergänger trotzdem nicht. Strafrechtlich gesehen machen sie sich sonst der Wilderei schuldig.