Denn bei einem Brief mit gelbem Umschlag kann es sich um einen Mahnbescheid handeln. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.
Solche Mahnbescheide können Gläubiger bei Gericht beantragen und ihren Schuldnern zukommen lassen, wenn Rechnungen nicht beglichen werden. Sie sind Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid, mit dem ein Gerichtsvollzieher einen Geldbetrag bei Ihnen eintreiben kann.
Nach Erhalt des gelben Briefes 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen
Damit es nicht erst so weit kommt, sollten Sie den Mahnbescheid prüfen, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg. Ist die angegebene Zahlungsaufforderung berechtigt, sollten Sie die Rechnung am besten sofort begleichen. Ist sie unberechtigt, haben Sie nach Erhalt des Briefes 14 Tage Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen. Das Zustellungsdatum steht grundsätzlich rechts oben auf dem Umschlag.
Gut zu wissen: Das Gericht prüft bei Ausstellung des Mahnbescheids nicht, ob die Forderung korrekt ist oder nicht. Deshalb sollten Sie es unbedingt selbst tun. Wer sich unsicher ist, kann zum Beispiel die Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale hinzuzuziehen.