Plötzlich ist der Handy-Akku leer und das Ticket weg: Was passiert dann in der Bahn oder im Flugzeug?
Noch schnell das Ticket für die Bahn und den Flug aufs Handy laden und los geht’s. Das ist nicht nur praktisch, sondern vermeidet auch Papiermüll. Aber was passiert, wenn der Akku plötzlich schlappmacht?

Geht der Handy-Akku zur Neige, ist das immer ärgerlich – vor allem wenn man kein Ladegerät oder keine Powerbank dabei hat oder keine Steckdose in der Nähe ist. Doch besonders eine Situation ist ungünstig, wenn der Handy-Akku auf null Prozent zugeht. Nämlich dann, wenn das Gerät auf Bahn- oder Flug-Reisen den Geist aufgibt. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie in dem Moment Ihr Bahn- oder Flugticket ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert haben?
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Wer Tickets für Bahn oder Flugzeug per Handy kauft, muss den Akku des Geräts im Auge behalten. Gibt das Mobiltelefon im entscheidenden Moment den Geist auf, können Flüge oder Bahnfahrten eventuell nicht angetreten werden, erklärt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in einer Broschüre zum Thema mobiles Bezahlen. In manchen Fällen ist es aber auch möglich, das elektronische Ticket später nachzureichen. Die Verantwortung für eine nicht geladene Batterie trägt im Zweifel immer der Verbraucher.
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Wenn Sie Ihr digitales Ticket auf dem Smartphone im Zug oder beim Check-in nicht vorzeigen können, gelten Sie zunächst als Schwarzfahrerin oder ‑fahrer oder dürfen eben nicht mitfliegen. Laut Schlichtungsstelle Nahverkehr gilt die oder der Reisende in Deutschland dafür verantwortlich, ein gültiges Ticket vorweisen zu können.
Wenn Sie ein Ladekabel dabeihaben und am Gate oder im Zug eine Steckdose vorhanden ist, brauchen Sie nur ein bisschen Zeit, Geduld und Verständnis des Personals und können Ihr Ticket sicher nach kurzer Ladezeit nachreichen.
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Handy-Akku leer und Ticket weg – das passiert bei der Bahn
Haben Sie oder ein anderer Reisender aber kein Ladekabel und/oder Powerbank dabei, stellt Ihnen die Kontrolleurin oder der Kontrolleur eine Fahrpreisnacherhebung aus. Streikt der Akku oder schlägt die Übertragung aus anderen Gründen fehl, muss der Kunde im Zug eine Fahrkarte nachlösen, erklärt eine Bahnsprecherin. Mit dem nun erhaltenen Ticket müssen Sie innerhalb von zwei Wochen einen Schalter der Bahn aufsuchen. Um den darauf vermerkten Betrag nicht bezahlen zu müssen, ist der Nachweis für das Handy-Ticket nachzureichen. Außerdem wird eine Gebühr von sieben Euro fällig. Eine weitere Strafe wird nicht fällig.
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Befindet sich kein Bahnschalter in Ihrer Nähe, kann man die Fahrpreisnacherhebung auch zusammen mit der Bestätigungsmail für die Buchung des Handy-Tickets zur weiteren Bearbeitung per Post an die Bahn schicken.