Es gibt wohl kaum jemanden in Deutschland, der Whatsapp nicht benutzt. Täglich werden Millionen Nachrichten und Bilder verschickt. Häufig an Familie, Freunde oder Bekannte.
Immer häufiger bekommt man aber auch Nachrichten von Personen zugeschickt, die man gar nicht kennt. In den Texten befinden sich meisten Links, auf die man klicken soll. Eine gängige Abzock-Masche.
Auch bei Nachrichten von Freunden skeptisch sein
Aber selbst bei Freunden oder Verwandten sollte man skeptisch sein, wenn Sie per Whatsapp Hinweise auf Inhalte bekommen, die Sie neugierig machen sollen – verbunden mit einem Link.
Es kann schließlich sein, dass die Nachricht gar nicht von Familienmitgliedern oder Bekannten stammt, sondern von Hackern. Die haben sich Zugriff auf das jeweilige Whatsapp-Konto verschafft und wollen nun in Ihres eindringen.

Hacker wollen Handynummer abgreifen
Problematisch wird es, wenn man auf den Link klickt und auf eine Webseite geleitet wird. Dort soll man seine Identität bestätigen – und zwar über die eigene Telefonnummer, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Aktuell seien das Seiten, die denen großer Social-Media-Plattformen wie Facebook täuschend echt nachempfunden sind.
Neue Phishing-Masche Ghost Pairing
Wer dort seine Handynummer eingibt, ermöglicht es den Angreifern, diese an Whatsapp weiterzuleiten, um die reguläre Funktion „Gerät über Telefonnummer verknüpfen“ zu starten. Whatsapp verschickt daraufhin einen achtstelligen Kopplungscode per SMS.
Wer diesen auf der Phishing-Seite ein- und an die Angreifer weitergibt, ermöglicht es ihnen, ein Gerät mit dem eigenen Konto zu koppeln – und kann auf alle Nachrichten, Medien und Kontakte zugreifen. Diese Phishing-Masche wird auch Ghost Pairing genannt.
Regelmäßige Einstellungen überprüfen
Whatsapp rät, regelmäßig zu prüfen, ob und welche Geräte mit dem eigenen Konto verknüpft sind. Das geht ganz einfach in den Einstellungen unter „Verknüpfte Geräte“, wo sich Geräte auch jederzeit abmelden lassen. Verknüpfte Geräte werden automatisch nur abgemeldet, wenn sie 30 Tage inaktiv waren.


