Nach dem SUV-Unfall in der Invalidenstraße mit vier Toten: Dürfen Epileptiker Auto fahren?
Im Prozess gegen den Unfallfahrer, der im September 2019 in der Invalidenstraße vier Menschen tötete, steht die Eignung des Unfallfahrers im Fokus. Wir beantworten die wichtigsten Fragen

Nach dem schweren Unfall mit vier Toten in der Invalidenstraße diskutierte Berlin über die Frage: Darf oder sollte man als Epilepsie-Patient selber Auto fahren? Auch im Prozess steht die Eignung des Unfallfahrers im Fokus. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nicht hätte fahren dürfen. Im September 2019 verlor der Mann die Kontrolle übers einen Porsche Macan und raste in eine Menschengruppe, die an einer Ampel wartete. Für Epilepsie-Patienten gibt es nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen klare rechtliche Vorgaben und wichtige Hinweise.
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ERSTER ANFALL: Nach einem ersten epileptischen Anfall muss ein Arzt feststellen, ob es ein Gelegenheitsanfall war oder ob es sich um eine beginnende Epilepsie handelt. In jedem Fall darf für eine gewisse Zeit kein Kraftfahrzeug geführt werden.
ANFÄLLE OHNE ANZEICHEN FÜR BEGINNENDE EPILEPSIE: Bei einem ersten Anfall mit einem konkreten Auslöser – wie beispielsweise ausgeprägtem Schlafentzug – darf für mindestens drei Monate kein Kraftfahrzeug geführt werden. Gibt es für den Anfall keinen solchen vermeidbaren Auslöser, aber auch keine Anzeichen für Epilepsie, gilt dies für mindestens sechs Monate.
Wann Epilepsie-Patienten ein Auto führen dürfen
EPILEPSIE: Epilepsie-Patienten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen ein Kraftfahrzeug führen. So dürfen sie etwa – auch bei Einnahme von Medikamenten – mindestens ein Jahr keinen Anfall gehabt haben und keine Nebenwirkungen von Therapien haben, die Probleme beim Fahren bereiten könnten. Treten die Anfälle nur im Schlaf auf oder bringen keine Einschränkungen für das Autofahren mit sich, kann eine Fahrerlaubnis trotz weiterbestehender Anfälle erteilt werden – allerdings erst nach einer längeren Beobachtungszeit.
FAHRSCHULE: Viele Straßenverkehrsbehörden fragen im Antragsformular für einen Führerschein nach chronischen Krankheiten. Epilepsie-Patienten sollten wahrheitsgemäß antworten und am besten ein Attest eines Facharztes beilegen. Die Behörden entscheiden dann, ob ein weiteres Gutachten erforderlich ist.