Betriebs-Knigge

Muss ich unbedingt zur Weihnachtsfeier? Habe ich Anspruch auf Geschenke?

Die einen haben sie schon hinter sich und einen Kater, bei den anderen steht sie noch an: die Weihnachtsfeier in der Firma. Dos und Dont's.

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Es auf der Weihnachtsfeier richtig krachen lassen, kann einige Gefahren mit sich bringen. 
Es auf der Weihnachtsfeier richtig krachen lassen, kann einige Gefahren mit sich bringen. Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn

Wir sind ein wenig aus der Übung gekommen, in den letzten Jahren fielen in vielen Firmen die Weihnachtsfeiern aus. Da gab es dann stattdessen Bäume, die verschickt wurden, Plätzchen-Pakete oder digitale Zusammenkünfte mit Glühwein am heimischen Küchentisch. In diesem Jahr aber finden sie wieder statt. Die geliebten, gefürchteten, ertragenen oder genossenen Zusammenkünfte mit den Kollegen. Ganz ungezwungen, in lockerem Rahmen.  Ob mit Alkohol, Bürotratsch oder heißen Tanzeinlagen: Die Betriebsweihnachtsfeier birgt allerlei Fettnäpfchen. Benimmexperten empfehlen hier einige „goldene Regeln“ für die Festivität.

Muss ich unbedingt zur Weihnachtsfeier?

Eine Teilnahmepflicht bei der Weihnachtsfeier besteht nicht. Wer aber ohne wichtigen Grund weg bleibt, könnte von den Kollegen schnell in eine Schublade gesteckt werden: Hat er kein Interesse an einem harmonischen Betriebsklima? Ist sie arrogant? Wer nicht kommt, ist schnell ein Außenseiter. Auch wer nicht pünktlich kommen kann, sollte das den Kollegen vorher mitteilen. Auch wenn der Arbeitgeber den Termin für die Party in die Arbeitszeit legt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingend mitfeiern. Von der Arbeit freigestellt ist laut DGB Rechtsschutz dann aber nur, wer auch an der Feier teilnimmt. Wer fernbleibt, muss in der Zeit also arbeiten.

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Wieviel Alkohol ist zulässig?

Grundsätzlich gilt kenne dich und dein Limit. Wer weiß, dass er nach dem dritten Wein regelmäßig anfängt, zu singen, sollte schon vorher die Bremse ziehen. Generell ist auf der offiziellen Feier weniger mehr - denn es gibt auch einen Tag danach. Wer sich auf der Feier weinselig verplappert, kann sich schnell zum Gespött der Kollegen machen. War es doch zu viel, gilt die Devise: kein Klatsch, sondern Diskretion. Beleidigungen, sexuelle Belästigungen und Prügeleien können nach Angaben der Handwerkskammern übrigens ein Grund für eine Abmahnung und sogar für eine Kündigung sein.

Mini auf der Fete? Kann ich mich locker kleiden?

Im Prinzip sollten Mitarbeiter gekleidet sein wie im Büro, vielleicht ein bisschen festlicher. Knigge-Experten empfehlen folgenden Dresscode: „Dezent und gepflegt statt aufreizend, schrill und bunt.“ Also eher kein Mini. Ausnahmen bestätigen aber die Regel. 

Worüber bei der Weihnachtsfeier sprechen? Gibt es Tabu-Themen?

Sich mal so richtig über den Chef ausheulen? Da findet sich sicher ein besserer Rahmen. Ärger am Arbeitsplatz und Beschwerden über Kollegen sollten zu Hause bleiben. Auch Nörgeleien über eine vielleicht weniger opulente Firmenfeier haben dort nichts verloren. Gespräche über betriebliche Angelegenheiten sollten generell die Ausnahme bleiben, vor allem wenn Partner, Kunden oder Lieferanten dabei sind, weil diese sich sonst langweilen. Wer mit dem Chef plaudert, sollte ihn in diesem Rahmen keinesfalls nach einer Gehaltserhöhung fragen.

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Darf ich meinen Vorgesetzten duzen? Es entscheidet der Morgen danach

Bei einer Weihnachtsfeier geht es um die richtige Mischung aus Distanz und Nähe. Plumpe Vertraulichkeiten und alkoholgeschwängerte Duzangebote sind fehl am Platz. Bietet der Chef oder die Chefin das Du an, sollte der Mitarbeiter dies aber annehmen. Nach Knigge steht dem Vorgesetzten das Anbieten auch zu. Ist sich die Mitarbeiterin am nächsten Tag nicht sicher, ob der Chef sich noch daran erinnert, heißt es abwarten. Besser ist es, ihn dann vorsichtshalber in der dritten Person anzureden: „Sollte man heute nicht...?“ Vermeidet die Chefin die direkte Anrede, dann sollte der Kollege zum Sie zurückkehren und eine Reaktion abwarten, empfiehlt Knigge-Expertin Inge Wolff.

Ein Glühwein mit Kollegen kann die Vorfreude auf Weihnachten erheblich steigern. 
Ein Glühwein mit Kollegen kann die Vorfreude auf Weihnachten erheblich steigern. Jonas Walzberg/dpa

Bin ich auf der Weihnachtsfeier versichert?

Bei Unfällen auf betrieblichen Weihnachtsfeiern greift bis zum offiziellen Ende des Fests die gesetzliche Unfallversicherung - auch auf dem direkten Heimweg von der Feier. Wer sich auf einer Betriebsfeier oder dem Weg dorthin zum Beispiel das Bein bricht, ist gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier auf Einladung des Chefs handelt. Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Wer nach zu viel Glühwein, Bier und Schnaps auf dem Heimweg stürzt oder einen Unfall mit dem Auto baut, kann nicht auf Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bauen. Dieser Schutz entfällt auch, wenn etwa nach der Feier noch ein privater Umweg eingelegt und in einer Kneipe noch ein Absacker genommen wird.

Habe ich Anspruch auf Geschenke?

Selbst wenn vergleichsweise wertvolle Geschenke verteilt werden, haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf, wenn sie nicht an der Feier teilnehmen. In  einem Fall hatte ein Arbeitgeber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnahmen, ein Tablet geschenkt. Wer nicht dabei war, ging leer aus. Laut Gericht lag keine unangemessene Benachteiligung vor. Pech gehabt.