Mit Probefahrt und Vertrag: SO vermeiden Sie böse Überraschungen beim Kauf gebrauchter Fahrräder
Wer auf ein gebrauchtes Fahrrad setzt, kann Geld sparen. Oder auf die Nase fallen. Darauf sollten Käufer achten.

Das Angebot ist schier unüberschaubar. Wer einen gebrauchten Drahtsesel sucht, hat die Qual der Wahl in Kleinanzeigen in Zeitungen und im Internet. Oder man versucht sein Glück in Online-Auktionen, auf Flohmärkten oder sogar auf Versteigerungen städtischer Fundbüros. Aber die Fülle der Angebote macht es nicht unbedingt leichter, gute gebrauchte Fahrräder zu finden.
Schwierig wird es vor allem dann, wenn die Möglichkeit einer Probefahrt nicht gegeben ist. Unbedingt notwendig vor der Kaufentscheidung: Das Fahrrad gründlich durchchecken! Sonst hat man schnell ein kaputtes Zweirad im Keller stehen. Daher: Unbedingt auf vertrauenswürdige Verkäufer/Internetseiten achten.
Und wer ganz sicher gehen will, greift zu gebrauchten Rädern aus dem örtlichen Zweiradhandel. Die sind eventuell etwas teurer, dafür aber in der Regel vom Fachmann geprüft. Und auch beim Erwerb eines schon älteren Rades kann ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll sein, so die Empfehlung des ADAC.
Vorsicht bei allzu verlockenden Fahrrad-Schnäppchen
Vertrauenswürdige Anbieter von Gebrauchträdern erkennen Sie etwa daran, dass sie offen über bestehende Schäden am Rad sprechen. Ein gutes Zeichen ist es auch, wenn Anbieter das Alter des Rads nennen können oder welche Teile beispielsweise erneuert wurden. Interessenten können zudem die Anzahl der Vorbesitzer abfragen. Im besten Fall gibt es eine Kaufrechnung.
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Vorsicht ist dagegen geboten, wenn der Preis supergünstig ist: Es könnte sich um ein gestohlenes Rad handeln. Und das kann für den Käufer ärgerlich enden: Meldet sich der eigentliche Besitzer des Fahrrads, muss es diesem zurückgegeben werden – und das Geld ist im Zweifelsfall weg.
Gebrauchtrad-Kauf: Gründlich Probe fahren
Bei der Besichtigung des Rads sollte auf Rostflecken oder starke Kratzer geachtet werden. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Linie laufen. Das Rad sollte sich locker schieben lassen und die Tretlager sich reibungslos drehen. Vorsicht ist bei kleinen Rissen an den Schweißnähten geboten: Diese können sich zu einem Rahmenbruch ausweiten.
Hat das Fahrrad den ersten Check überstanden, ist es Zeit für eine Probefahrt. Hier sollten die Bremsen ausgiebig getestet werden. Sinnvoll ist es zudem, einmal in alle Gänge zu schalten und zu prüfen, ob sie sich sauber einlegen lassen.
Auch ob die Federung des Rads den eigenen Ansprüchen genügt, lässt sich bei einer Fahrt um den Block testen. Selbst wenn es gerade hell sein sollte: Prüfen Sie, ob das Licht sowohl vorne wie auch hinten funktioniert.
Auch bei einem alten Fahrrad: Kaufvertrag abschließen
Wer das Fahrrad mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich die Originalunterlagen zum Rad aushändigen lassen, etwa die Erstkaufrechnung und Reparaturrechnungen.
Außerdem wichtig: Einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Hier sollte die eingravierte Rahmennummer des Fahrrads ebenso vermerkt werden, wie der Name des Verkäufers und dessen Personalausweisnummer. Der ADAC rät zudem, sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen und im besten Fall eine Kopie geben zu lassen. War das gebrauchte Rad gestohlen und muss zurückgegeben werden, kann man sich an den Verkäufer wenden und sein Geld zurückfordern.
Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann zudem helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.
Übrigens: Wird im Kaufvertrag nicht explizit ein Ausschluss der Sachmängelhaftung festgeschrieben, haften private Verkäufer für alle Mängel, die bereits vorlagen, als das Rad übergeben wurde. Händler können die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Sie haften mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrrad. Musterkaufverträge für private Anbieter stellt der ADAC zur Verfügung.