Hausmaus: Wenn Sie solche ungebetenen Gäste in der Wohnung haben, können Sie die Miete mindern.
Hausmaus: Wenn Sie solche ungebetenen Gäste in der Wohnung haben, können Sie die Miete mindern. imago/Nature Picture Library

Ungeziefer in der eigenen Wohnung kann schon recht unangenehm sein. Denn niemand hat es gern, wenn zum Beispiel die Mäuse buchstäblich auf dem Tisch tanzen. Aber Mieter können sich wehren und ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 33 C 390/21 (93)) stärkt jetzt in so einem Fall deren Rechte. So kann man als betroffener Mieter bei Mäusebefall in der Wohnung vom Vermieter eine Mietminderung erwarten und diese kann sogar im Einzelfall recht üppig ausfallen.

Höhe der Mietminderung hängt von mehreren Faktoren ab

Weil solche Schädlinge eine erhebliche Belästigung sind, urteilten die Richter in Frankfurt, dass den mäusegeplagten Mietern durchschnittlich 20 Prozent Mietminderung zustehen. Grundsätzlich gilt laut Mieterbund: Eine Minderung ist immer dann rechtmäßig, wenn und solange ein Mangel besteht. Das könne auch nur tageweise der Fall sein. Zeigt die Bekämpfung schließlich Wirkung und die Schädlinge verschwinden, müsse der Mieter ab dem Monat wieder die volle Miethöhe begleichen.

Lesen Sie auch: Spiegelei zum Frühstück? Warum das Spiegelei die langweiligste Eispeise der Welt ist! >>

Die Höhe der Mietminderung ist letztlich immer eine Einzelfallentscheidung. Sie hängt vom Umfang des Befalls, dessen Dauer und den Maßnahmen zur Beseitigung ab. Das zeigen andere Urteile in ähnlichen Fällen.

Bei Mietminderung vorher Mieterverein kontaktieren

Das Amtsgericht Brandenburg (Az. 32 C 520/00) gab einem Kläger recht, der wegen eines Mäusebefalls in einer Stadtwohnung 100 Prozent der Mietkosten mindern wollte. Richter in Bonn hingegen sprachen einem Mieter nur zehn Prozent Mietminderung zu (Az. 6 C 277/84). Mieter in Berlin können laut Amtsgericht Wedding (Az. 19 C 577/00) auf die durchschnittlichen 20 Prozent Mieterlass hoffen.

Wer in Sachen Mitminderung Hilfe benötigt, sollte den örtlichen Mieterverein kontaktieren – gerade auch wegen der unterschiedlichen Gerichtsurteile.