Kurzarbeit und Steuererklärung: Diese Dinge sollten Sie unbedingt beachten!
Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss bis zum Sommer mit dem Finanzamt abrechnen. Nicht selten droht eine Nachzahlung.

Die Schließung vieler Betriebe wegen der Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland in die Kurzarbeit gezwungen. Sie müssen in der Mehrzahl eine Steuererklärung abgeben. Obwohl Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, schreibt das Gesetz für Einkünfte aus Kurzarbeit ab einer bestimmten Summe die Steuererklärung vor. Hintergrund ist, dass der Staat sich Einnahmen erhofft, denn viele Arbeitnehmer müssen nachzahlen. Für die Betroffenen bedeutet das, von ihrem knappen Geld etwas an den Staat abzugeben. Wir erklären, wie sie die Steuerlast mindern können.
Kurzarbeit und Steuererklärung
Ursprünglich betraf Kurzarbeit vor allem Saisonarbeiter. Die Corona-Pandemie ließ die Zahl der Kurzarbeiter in bisher nicht gekannte Höhen schnellen. Der bisherige monatliche Höchststand wurde nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im April 2020 mit mehr als sechs Millionen erreicht, im November 2020 lag die Zahl bundesweit bei rund 2,3 Millionen. Jeder, der im vergangenen Jahr 410 Euro Kurzarbeitergeld oder mehr erhielt, ist verpflichtet eine Steuererklärung für 2020 abzugeben. „Die Zahl 410 rührt vermutlich von Berechnungen, dass der Steuerzahler ab dieser Summe häufig eine Nachzahlung zu leisten hat“, sagt Dennis Konrad, Gründer von ExpressSteuer, einem digitalen Steuerservice.
Das Start-up stellt auf seiner Webseite einen Rechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe Personen, die im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld bezogen haben, schnell ausrechnen können, ob sie eine Nachzahlung leisten müssen, oder ob sie eine Rückzahlung zu erwarten haben. Auch Lohnsteuerhilfevereine berechnen im Voraus das Steuerergebnis, so die Sprecherin der Lohnsteuerhilfe Bayern, Nicole Janisch.
Wie sich der Progressionsvorbehalt auswirkt
Das Kurzarbeitergeld verändert den Steuersatz, der für die Lohnsteuer 2020 veranschlagt wird. Darauf zielt der Begriff Progressionsvorbehalt ab. Er stammt aus dem Steuerrecht und bedeutet, dass gewisse steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können, darunter das Kurzarbeitergeld. Wie das funktioniert, demonstriert Konrad an einem Beispiel: Hatte ein Arbeitnehmer vergangenes Jahr 30.000 Euro Einkünfte aus regulärer Arbeit und wird ein Steuersatz von 30 Prozent veranschlagt, muss er 9000 Euro Einkommenssteuern zahlen. Zudem erhielt er 5000 Euro Kurzarbeitergeld. Das Jahresbruttoeinkommen lag damit bei 35.000 Euro. Auf dieses Einkommen würde ein höherer Steuersatz erhoben – beispielsweise 33 Prozent, also ergäbe sich eine Steuerlast von 9900 Euro – der Steuerzahler müsste 900 Euro nachzahlen.
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Eine Faustregel kann helfen zu überschlagen, ob eine Nachzahlung ansteht. „Wenn man bis zu 20 Prozent regulär gearbeitet hat und zu 80 Prozent in Kurzarbeit war, kann man mit einer Erstattung rechnen, sonst gibt es eine Nachzahlung“, sagt Konrad. Neben Dauer und Anteil der Kurzarbeit kommen noch andere Faktoren ins Spiel: der individuelle Grenzsteuersatz und – bei Verheirateten – die Steuerklassenverteilung der Ehegatten.
Werbungskosten und Sonderausgaben
Bei der Steuererklärung können 1000 Euro Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählt zum Beispiel die Kilometerpauschale für den Fahrtweg. Wer normalerweise ins Büro pendelt, kann fürs vergangene Jahr weniger Ausgaben geltend machen. Es gibt aber eine neue Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag – gedeckelt bei 600 Euro. Tage bei Kurzarbeit null zählen allerdings weder für die Pauschale noch für die Fahrtkosten. Abrechnen sollten Verbraucher auch „Spenden, Versicherungsbeiträge, Kinderbetreuung, Krankheitskosten und Haushaltshilfen“, rät Stiftung Warentest. „Klingt zwar nach viel Arbeit, ist es aber meist gar nicht und es lohnt sich“, erklärt Finanztest-Expertin Marieke Einbrodt. Neu ist zudem ein Steuerrabatt für diejenigen, die ihr Eigenheim energiesenkend saniert und dafür ein Fachunternehmen beauftragt haben.
Welche Fristen für die Steuererklärung gelten
Wer eine Steuererklärung für 2020 machen muss, hat dafür bis Ende Juli 2021 Zeit. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass dieses Jahr ausnahmsweise der 2. August als Stichtag gilt, weil der 31. Juli auf einen Samstag fällt. Macht man die Steuererklärung nicht allein, gibt es sieben Monate mehr Zeit: „Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2022 Zeit“, sagt Einbrodt.
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Konrad rät, die Fristen zu beachten. Es drohen Säumniszuschläge und: „Wer die Abgabefrist verpasst, kann vom Finanzamt geschätzt werden“, sagt er. Das bedeutet, dass das Finanzamt überschlägt, wie die Berechnung ausfällt und – im ungünstigen Fall – eine hohe Nachzahlung veranschlagt. „Wichtig ist, hier sofort Einspruch zu erheben und binnen vier Wochen selbst die Steuererklärung abzugeben.“ Ein weiterer wichtiger Tipp: Liegt ein endgültiger Bescheid vor und die Summe ist schwer zu stemmen, lohnt es sich, das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen. „Mit dem Finanzamt kann man reden“, sagt Konrad. Es kann eine Stundung oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Aufgrund der besonderen Lage zeige sich das Finanzamt in der Regel kompromissbereit.
Steuererklärung für Vorjahre
Als Möglichkeit, eine Nachzahlung auszugleichen, schlägt Konrad vor: „Viele Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung gemacht. Eventuell lässt sich hier eine Rückzahlung rausholen“, sagt er. Durchschnittlich geben nur 45 Prozent der Arbeitnehmer eine Steuererklärung ab, weil sie dazu nicht verpflichtet sind. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs können freiwillige Steuererklärungen für die vergangenen vier Jahre abgegeben werden. Das bedeutet, dass Erklärungen bis zum Jahr 2017 eingereicht werden können. Wer durchgehend fest angestellt war, darf hier durchaus auf Rückzahlungen hoffen, sagt Konrad.
Einen Steuerberater beauftragen
Steuerberater haben zurzeit Hochkonjunktur. Wer noch keinen hat, sollte sich rechtzeitig kümmern, denn im Mai/Juni wird es sicher schwierig, Unterstützung zu finden. Eine Alternative sind Lohnsteuerhilfevereine, die aber auch viel Zulauf haben. Digitale Steuerberater gibt es im Internet. Bitte prüfen: Handelt es sich um eine rein digitale Berechnung oder prüft ein Steuerberater im Hintergrund? Das Portal www.expresssteuer.de bietet zum Beispiel letzteres an und zudem ein 49-Euro-Angebot für eine Kurzarbeit-Steuererklärung.