Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage an Kollegen verschenken.
Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage an Kollegen verschenken. imagebroker/imago

Wer kennt das nicht: Die Lieblingskollegin feiert Geburtstag, da macht man ihr gerne mal ein Geschenk. Oder man hat selbst Firmenjubiläum, da gibt es dann Kaffee und Kuchen für die anderen Mitarbeiter. Doch kann man eigentlich seinen Urlaub oder gar Überstunden verschenken? Dazu wissen unsere Experten Rat.

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Man selbst hat keine Reisepläne mehr in diesem Jahr, aber noch viele Urlaubstage übrig. Die Kollegin könnte zusätzliche freie Tage hingegen gut gebrauchen. Ihr die eigenen Urlaubstage zu überlassen, klingt nach einer netten Idee. Doch können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage überhaupt an Kollegen verschenken?

Urlaubstage verschenken – diese Regeln gelten

Zunächst einmal gilt: Arbeitnehmer sind laut Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen – und zwar höchstpersönlich. „Das bedeutet zum einen, dass man keine Dritten, auch keine Arbeitskollegen, mit der ersatzweisen Erbringung der Arbeitsleistung beauftragen kann“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. „Aber auch, dass weder Urlaub noch Überstunden einfach so auf Kollegen übertragen werden können.“

Es gibt allerdings Unternehmen, die das in bestimmten Fällen gestatten. „Solche Regelungen sind zulässig, soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht betroffen ist“, sagt Bredereck. „Dieser Urlaub muss immer beim jeweiligen Arbeitnehmer verbleiben.“ Zudem müsse man sich in solchen Ausnahmefällen auch an die weiteren vom Arbeitgeber gestellten Bedingungen halten.

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Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verweist hier auf Einzelfälle, in denen Arbeitgeber es ihren Mitarbeitern in der Vergangenheit ermöglicht haben, ihren nicht verbrauchten Urlaub an Kollegen mit kranken Kindern zu spenden. Arbeitgebern rät er bei entsprechenden Aktionen aber zur Vorsicht: „Vor dem Hintergrund der äußerst rigiden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaub dürfte sich immer die Frage stellen, inwieweit durch solche Spenden der Urlaubsanspruch des Spenders tatsächlich verbraucht wird.“

Urlaubstage auszahlen lassen – die Regeln gelten

Urlaubstage dürfen nicht gegen Geld getauscht werden. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin hin. Denn Urlaub dient laut Bundesurlaubsgesetz der Erholung. Genommen werden müssen die jeweiligen Urlaubstage daher auch grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr.

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Eine Übertragung ist gesetzlich bis zum 31. März des Folgejahres möglich, in Absprache mit dem Arbeitgeber auch länger. Bis dahin nicht genommener Resturlaub verfällt, sofern der Arbeitgeber den Beschäftigten zuvor rechtzeitig auf den drohenden Urlaubsverfall hingewiesen hat.

Ausnahmen gibt es aber: Können Beschäftigte den Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss der Urlaub in Geld abgegolten werden.