Freizeit oder Geld? So können Sie Überstunden abbummeln
Kommt man spät von der Arbeit nach Hause, weil man Überstunden gemacht hat, scheint es vielleicht verlockend, am nächsten Tag einfach auszuschlafen. Doch muss der Arbeitgeber dem zustimmen?

Für viele Arbeitnehmer gehören Überstunden zum Alltag. So haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2021 durchschnittlich 4,5 Millionen Arbeitnehmer mehr gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart.
Aber Überstunden kosten Freizeit – und manch einer möchte sie vielleicht lieber abbummeln als Geld dafür zu bekommen. Doch können Arbeitnehmer selbst entscheiden, welchen Ausgleich sie wählen?
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Grundsätzlich werden Überstunden in Geld entlohnt, so die Arbeitnehmerkammer Bremen. Sie können auf der einen Seite nur dann durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn Arbeitnehmer damit einverstanden sind. Umgekehrt gilt aber auch, dass Sie nicht vom Arbeitgeber verlangen können, statt einer Entlohnung einen Freizeitausgleich zu bekommen.
Überstunden? Sie sollten unbedingt Ihren Arbeitsvertrag prüfen!
Sieht Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung vor, laut der Überstunden oder ein Teil davon bereits mit dem Festgehalt abgegolten sind, lohnt sich laut Arbeitnehmerkammer Bremen allerdings eine Überprüfung des Vertrags. Denn häufig seien solche Regelungen unwirksam, da sie entweder nicht klar oder intransparent formuliert sind oder den Arbeitnehmer benachteiligen.
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Werden Überstunden mit Geld vergütet, gilt dafür dann übrigens der vertraglich vereinbarte Stundenlohn. Ein Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nur, wenn es hierfür eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.