Mucki-Bude will mehr Geld?

Fitnessstudios dürfen Preise nicht beliebig erhöhen

Wenn sich das laufende Fitnessstudio-Abo verteuert, müssen Verbraucher sich das längst nicht immer gefallen lassen.

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Wenn das Studio mehr Geld fürs Training will, sollte man genau prüfen, ob das überhaupt zulässig ist.
Wenn das Studio mehr Geld fürs Training will, sollte man genau prüfen, ob das überhaupt zulässig ist.imago/Westend61

Der Sommer naht und da braucht es natürlich eine Strandfigur. Ärgerlich, wenn dann die Mucki-Bude plötzlich an der Preisschraube dreht und für die Stählung des Körpers mehr Kohle haben will. Was dann tun? Zahlen oder den Vertrag kündigen?

Die Verbraucherzentrale Hessen weiß, dass solche Beitragsanpassungen aufgrund gestiegener Lohn- und Energiekosten keine Seltenheit sind, aber: Verbraucher müssen das nicht immer hinnehmen.

„Verträge sind einzuhalten, wie sie geschlossen wurden“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Deswegen dürften die Beiträge nur dann ohne Zustimmung der Mitglieder erhöht werden, wenn der Vertrag eine gültige Preisanpassungsklausel enthält. Und die unterliegt strengen Vorgaben.

Preisanpassungen können unwirksam sein

Laut Jäger müssten Mitglieder zum einen schon bei Vertragsschluss über die Möglichkeit der Beitragserhöhung informiert worden sein. Zum anderen muss es Sportlern zumutbar sein, auch nach der Beitragserhöhung am Vertrag festzuhalten. „Ohne eine solche wirksame Klausel ist eine Preiserhöhung nur mit aktiver Zustimmung des Mitglieds möglich“, sagt Jäger.

Sind die Preisanpassungen unwirksam, können Verbraucher ihnen widersprechen. Dann läuft der Vertrag zu den alten Konditionen weiter. Halten Betreiber weiter an der Erhöhung fest, haben Betroffene in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Auch Fitnessstudio-Betreiber können den Vertrag ihrerseits kündigen – sie müssen allerdings die ordentliche Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Laufzeit einhalten. ■