Wer sie verweigert macht sich strafbar

Erste Hilfe muss jeder leisten

Wer an einen Unfallort oder zu einem medizinischen Notfall kommt, ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer diese verweigert, macht sich strafbar. Erste Hilfe-Kurse sollten daher regelmäßig aufgefrischt werden.

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Notarzt: Ein Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Berlin fährt mit Blaulicht durch Kreuzberg (Symbolbild)
Notarzt: Ein Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Berlin fährt mit Blaulicht durch Kreuzberg (Symbolbild)imago images

Die regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses ist wichtig, um im Notfall richtig reagieren zu können. Davon abgesehen: Helfen kann und muss jede und jeder – ansonsten macht man sich strafbar.

Wer Verletzten etwa nach einem Verkehrsunfall nicht unverzüglich die bestmögliche, den eigenen Fähigkeiten entsprechende Erste Hilfe leistet, macht sich strafbar. Das schreibt die „Motorwelt“ in der Ausgabe 2/2023. Der Straftatbestand der „unterlassenen Hilfeleistung“, also die Verweigerung von Erster Hilfe, ist eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem.

Wie umfangreich die Hilfe am Unfallort bis zum Eintreffen der Rettungskräfte aussieht, hängt auch davon ab, was man körperlich leisten kann. Erste Hilfe kann aber auch darin bestehen, den Notruf 112 zu wählen und professionelle Helfer zu rufen, so die Clubzeitschrift des ADAC.

Wer das bewusst nicht macht und weiterfährt, riskiert Geld- oder sogar Gefängnisstrafen. Angst vor Fehlern müssen Ersthelfende dabei nicht haben. „Keine Hilfe zu holen oder nichts zu tun, ist der größte Fehler“, berichtet die Mitglieder-Zeitschrift.

Schäden werden ersetzt - Helfer haften nicht

Auch können Ersthelfer grundsätzlich nicht für Schadenersatz im Zusammenhang mit der Hilfe belangt werden. Sie müssen also nicht etwa für eine zur Hilfe zerschnittene Kleidung des Verletzen oder für eine bei der Hilfe entstandene Körperverletzung haften. Befürchtungen in dieser Richtung sind also kein Grund dafür, keine Erste Hilfe zu leisten.

Auch müssen Ersthelfer nicht fürchten, für danach nötige eigene medizinische Behandlungen oder Sachschäden aufkommen zu müssen. Wer Erste Hilfe leiste, stehe immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, schreibt die ADAC-Zeitschrift.

Erste Hilfe-Kurse bietet in Berlin zum Beispiel regelmäßig das Deutsche Rote Kreuz (DRK) an.