Anfang März greifen die von der Regierung als Entlastungsmaßnahme beschlossenen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom.
Anfang März greifen die von der Regierung als Entlastungsmaßnahme beschlossenen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. Andrea Warnecke/dpa

Neuer Monat, neue Regelungen: Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom greifen nun endlich und Studenten sollen endlich auch eine Energiepauschale beantragen können. Die Änderungen im  Überblick:

Preisbremsen für Energie

Anfang März greifen die von der Regierung als Entlastungsmaßnahme beschlossenen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom – und zwar rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis. Bei Gas liegt der Deckel bei zwölf Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent.

Durch die Preisbremse verringert sich bei Preisen oberhalb des Deckels der monatliche Abschlag. Auf der Jahresabrechnung für 2023 wird dann zu sehen sein, wie hoch der Verbrauch tatsächlich war. Bei Zentralheizungen müssen Vermieter oder die Hausverwaltungen die Entlastung über die Jahresnebenkostenabrechnung weitergeben – was also noch dauert.

Lesen Sie auch: Kein „Riverboat“: RBB streicht 100 Stellen und 49 Millionen Euro aus dem Etat! Was will der Sender mit diesem Sparprogramm noch zeigen? >>

Studenten können Einmalzahlung beantragen

Spätestens Mitte März sollen alle Studenten eine Einmalzahlung von 200 Euro beantragen können. Das Geld ist dafür gedacht, die gestiegenen Energiepreise und sonstigen Lebenshaltungskosten abzufedern. Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Bundes 2,95 Millionen Studenten und etwa 450.000 Fachschüler. Sie sollen von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode erhalten und damit online den Antrag aufrufen können. Wann das Geld fließt, ist allerdings immer noch offen.

Neues Neubauförderprogramm startet

Für den Neubau oder Kauf einer klimafreundlichen und energieeffizienten Wohnung gibt es ab März auf Antrag zinsverbilligte Kredite von der staatlichen Förderbank KfW. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro, für Wohngebäude mit Nachhaltigkeits-Qualitätssiegel auch 150.000 Euro.

Gefördert werden Gebäude mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom. Insgesamt gibt es 750 Millionen Euro vom Staat. Dazu kommen 350 Millionen Euro speziell für Familien – das Programm soll im Juni starten.

Lesen Sie auch: Richtig gute Milch kostet kaum mehr als das Billig-Zeug: Worauf Sie beim Kauf achten sollten >>

Weniger Corona-Auflagen

Ab 1. März gibt es keine Corona-Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen mehr. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohner von Pflegeheimen fällt. Die Maßnahmen sollten eigentlich noch bis April gelten. Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage haben sich Bund und Länder aber auf die vorgezogene Rücknahme verständigt. Die Maskenpflicht für Besucher von Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen gilt allerdings noch bis zum 7. April.