Wer sich ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug zulegen will, bekommt Unterstützung vom Staat. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis.
Wer sich ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug zulegen will, bekommt Unterstützung vom Staat. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis. Foto: Smart/PR

Berlin - Mit der Erhöhung der Kaufprämie wollen Politik und Autoindustrie die Elektromobilität in Deutschland endlich in Schwung bringen. Doch welche Fahrzeuge werden überhaupt gefördert? Und wie hoch ist die Prämie? 

Zunächst einmal muss das Elektroauto auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA (Bundeamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stehen. Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 65.000 Euro werden durch die E-Auto-Prämie gefördert.

Nach Angaben der Bundesregierung werden Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro mit 6.000 Euro gefördert. Für Autos mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro sind es 5.000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden mit einem Neupreis bis zu 40.000 Euro erhöht sich der Zuschuss auf 4.500 Euro. Liegt der Nettolistenpreis darüber, gibt es einen Zuschuss von 3.750 Euro.

Die neue Förderung gibt's für Autos, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen ist und die dieses Auto sechs Monate halten, sind antragsberechtigt. Laut BAFA sind die neuen Fördersätze für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 5. November 2019 zugelassen worden sind. Spätestens ein Jahr nach Zulassung muss der Antrag gestellt worden sein.

Der Antrag kann ausschließlich elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Dafür müssen einige Dokumente im Online-Portal hochgeladen werden: Zunächst eine Kopie des Kaufvertrages. Wichtig: Voraussetzung ist, das Fahrzeug muss gekauft und zugelassen sein.

Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 65.000 Euro werden durch die E-Auto-Prämie gefördert. Bei manchen Audi-Modellen sollte man diese Obergrenze berücksichtigen - die schnell überschritten ist.
Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 65.000 Euro werden durch die E-Auto-Prämie gefördert. Bei manchen Audi-Modellen sollte man diese Obergrenze berücksichtigen - die schnell überschritten ist. Foto: Audi/PR

Das E-Auto muss mindestens neun Monate gefahren werden

Danach muss eine Kopie der Rechnung und Zulassungsnachweis auf den Antragssteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) hochgeladen werden. Und schließlich ist eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben erforderlich. Diese muss ausgedruckt, unterschrieben und anschließend hochgeladen werden.

Wichtig: Von der Prämie profitiert nur, wer sein gefördertes Elektromobil mindestens neun Monate nach Kauf behält. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Geld auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. Der Umweltbonus läuft bis Ende 2025.