Extreme Hitze bei der Arbeit?

Diese Rechte haben Arbeitnehmer!

Die Temperaturen in den nächsten Tagen steigen auf 30 Grad. Da kann die Arbeit im Büro zur Qual werden. Doch Arbeitnehmer haben ein Recht auf Abkühlung.

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Etwas Abkühlung im heißen Büro verschafft ein Ventilator. Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen Abhilfen anbieten.
Etwas Abkühlung im heißen Büro verschafft ein Ventilator. Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen Abhilfen anbieten.dpa

Schon bei moderater Hitze kann es im Job unerträglich werden. Wenn die Temperaturen auf 30 Grad steigen, wird es oft heiß im Büro. Doch das müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen.

Ob Jalousien, Lüften am frühen Morgen, Gleitzeitregelungen, Getränke oder die Lockerung der Bekleidungsregelungen - die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt verschiedene Maßnahmen vor, aus denen ein Arbeitgeber auswählen kann, wenn es im Büro zu heiß wird. „Was er davon umsetzt, ist ihm überlassen“, erklärt Kersten Bux von der Bundesanstalt.

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Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind die Maßnahmen ein Soll. Bei über 30 Grad sind sie Pflicht. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius, so ist das Büro für die Zeit der Überschreitung erst mal nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung gibt es nicht!

„Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten“ so Kersten Bux. „Einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung, Homeoffice oder Hitzefrei gibt es aber nicht.“ Ein zumutbares Raumklima sollte aber auch im Interesse des Chefs liegen. Denn klar ist: Wer unter großer Hitze leidet, der arbeitet nicht mehr produktiv.

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Vor einer Hitzewelle sollte es also unbedingt einen Plan geben. Und was, wenn es den nicht gibt? „Beschäftigte sollten ihren Chef oder technisch Verantwortlichen rechtzeitig ansprechen und auf eine Strategie dringen“, so Bux.

Im äußersten Notfall, aber auch wirklich nur dann, könnten sie bei Tatenlosigkeit auch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft einschalten.