Not durch die Epidemie : Corona. So retten Sie ihr Geschäft
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Ausbreitung des Coronavirus gibt es verschiedene Unterstützungen - von der KfW bis zum Finanzamt. Ein paar Beispiele vom KURIER.

Was sind das für Zeiten! Der Ausgang wird reguliert, Geschäfte und Restaurants müssen schließen und alle blicken in eine ungewisse Zukunft. Gerade Besitzer von kleinen Unternehmen kämpfen jetzt um ihre Existenz. Der Berliner KURIER gibt ein paar wichtige Tipps.
Kurzarbeitergeld
Bei vielen Unternehmen führen Covid-19-Infektionen dazu, dass eine große Anzahl der Mitarbeiter nicht mehr arbeiten kann oder Arbeitsplätze abgebaut werden müssen. Hier kann das Kurzarbeitergeld helfen. Ziel ist es, Beschäftigte vorübergehend weniger Stunden zu beschäftigen, um ihnen nicht kündigen zu müssen.
Es kann beantragt werden, wenn es vorübergehend ist und nicht vermeidbar. Dafür müssen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Brutto-Gehaltskürzungen von mehr als zehn Prozent in einem Monat betroffen sein. Allerdings muss das Unternehmen vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, dazu zählen zum Beispiel Urlaub, Überstundenabbau oder Homeoffice. Dazu gibt es eine Hotline der Bundesagentur für Arbeit, die von Montag bis Freitag, 8-18 Uhr, Fragen beantwortet:
Wichtig ist: Bevor ihr Kurzarbeitergeld beantragt, müsst ihr es bei eurer zuständigen Arbeitsagentur anzeigen (Online-Formular). Wo kann man das Kurzarbeitergeld beantragen? Bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur. Diese lässt sich über diwe Dienststellensuche finden. Die Bundesagentur für Arbeit hat außerdem ein Video bereitgestellt, das erklärt, welche Schritte zur Beantragung nötig sind.
Unterstützung durch die KfW und landeseigene Förderbanken
Bislang hat die KfW noch keine spezifischen Kredite aufgelegt, die Unternehmen in der Zeit von Corona helfen sollen. Deshalb verweist das Bundesministerium für Wirtschaft auf bestehende Förderungen. Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflicher können diese über Banken und Sparkassen beantragen, die KfW-Kredite anbieten. Für die gewerblichen Kredite stellt die KfW außerdem eine Info-Hotline zur Verfügung: Tel. 0800 539 9001
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt sind. Die Zielgruppe sind Freiberufler und kleine gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Der maximale Jahresumsatz darf zehn Millionen Euro betragen.
Der ERP-Gründerkredit richtet sich an junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Zielgruppe sind hier gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, deren maximaler Umsatz nicht höher als 500 Millionen Euro.
Der KfW-Kredit für Wachstum richtet sich an Unternehmen, die in den Bereichen Innovation und Digitalisierung tätig sind. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einem Umsatz von fünf Milliarden Euro.
Diese Unterstützung bieten landeseigene Förderbanken
Die Landesbank in Baden-Württemberg bietet zum Beispiel einen Liquiditätskredit an. Die Förderbank in Bayern bietet unter anderem Universalkredite, Akut-Kredite und Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler an. Eine Übersicht zu allen landeseigenen Förderbanken gibt es in der Förderdatenbank oder auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeirums im Abschnitt „Unterstützung für Unternehmen.“ Einzelne Informationen zur Corona-Hilfe sind dann bei den Förderinstituten der Länder zu erfragen.
Außerdem können Unternehmen mit Bürgschaften für Betriebsmittel unterstützt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden die Anträge von den Bürgschaftsbanken bearbeitet, danach sind länderübergreifende Förderinstitute zuständig, die auch in der oben erwähnten Förderdatenbank aufgelistet sind. Eine Anfrage für Bürgschaften bis zu 2,5 Millionen Euro können im Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Steuerliche Entlastungen
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Ausbreitung des Coronavirus bieten Finanzämter verschiedene steuerliche Hilfsangebote an.
Herabsetzung von Steuervorzahlungen. Normalerweise stehen am 10. Juni 2020 die Einkommensteuer- und die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal 2020 an. Zwar lassen sich diese Zahlungen nicht komplett aufheben, aber zumindest reduzieren. Dazu müssen Unternehmen beantragen, dass ihre Steuervorzahlungen an die gesunkenen Erträge für das Jahr 2020 angepasst werden.
Im Antrag muss belegt werden, dass sich das zu versteuernde Einkommen durch Umsatzausfälle bereits vermindert hat oder noch vermindern wird. Bis die Finanzverwaltung darüber entscheidet, kann es dauern. In dieser Zeit bleibt die Zahlungsfrist des Steuerbetrags aber bestehen. Daher ist es sinnvoll, wenn Unternehmen noch einen „Antrag auf zinslose technische Stundung“ stellen. So müssen keine Zinsen auf den ursprünglichen Steuerbetrag gezahlt werden, bis der neue Steuerbetrag errechnet wurde. Eine Übersicht darüber bietet die IHK in Köln.
Stundung von Steuern. Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater. In schwierigen wirtschaftlichen Lagen können die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer aufgeschoben werden. Im besten Fall können Sie die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sogar komplett aussetzen.
Bisher gibt es noch keine bundesweiten Regelungen. Deshalb gilt aktuell: Die Finanzämter können in Teilen oder komplett auf die üblichen Stundungszinsen verzichten. Diese betragen 0,5 Prozent pro Monat. Das Unternehmen muss dafür belegen, dass es durch die Pandemie nicht mehr fähig ist Zahlungen zu begleichen.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Wann kann ich eine Stundung beantragen? Eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist möglich, wenn Sie oder Ihr Unternehmen sonst in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würden. Ausgenommen sind Unternehmen, deren Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorübergehend sind. Weitere Bedingungen hat die IHK in München zusammengefasst.
Wo reiche ich die Anträge zur Stundung ein? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse. Sie entscheidet über die Anträge im Einzelfall. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den zuständigen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten einer Stundung abzuklären.