In Zeiten von Corona ist das persönliche Erscheinen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger nicht notwendig.
In Zeiten von Corona ist das persönliche Erscheinen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger nicht notwendig. Foto: dpa

Während der Corona-Krise scheint die Welt still zu stehen. Dennoch muss einiges weitergehen, wenn möglich besser als vorher. Das gilt zum Beispiel auch für die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern. Jobcenter werden jetzt bei der Bewilligung und Verlängerung von Leistungen großzügig sein. Der KURIER sagt, was Sie erwarten können.

Hartz-Anträge können jetzt auch formlos (z. B. per Mail) gestellt werden und gelten grundsätzlich rückwirkend zum jeweiligen Monatsbeginn und für sechs Monate. Beispiel: Antrag am 14. April gestellt: Geld gibt es rückwirkend ab 1. April bis Ende September (falls die Bedürftigkeit so lange anhält).

Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig

Ein persönliches Erscheinen im Jobcenter ist für Anträge nicht zwingend nötig. Das gilt z. B. bei Quarantäne oder wenn ein Antragsteller wegen einer Reise im Ausland festsitzt und nicht ausreisen kann.

Ob ein Vermögen vorhanden ist, wird bei Anträgen bis zum 30. Juni nicht geprüft. Ausnahme: Es gibt Hinweise auf „erhebliches Vermögen“. Das gilt bei „sofort verwertbarem“ Vermögen (z. B. Sparkonto) von mindestens 60.000 Euro bei Einzelpersonen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigt die Summe um weitere 30.000 Euro.

Sanktionen werden derzeit nicht verhängt

Sanktionen sollen derzeit nicht verhängt werden, weil dafür eine persönliche Anhörung nötig wäre. Das ist in der „derzeitigen Situation“ aber nicht möglich.

 Thema Darlehen: Bei dringendem Bedarf sollen Hartz-Darlehen sofort ausgezahlt werden. Es gilt: „Es sind keine strengen Anforderungen an den Nachweis anzulegen.“

Soforthilfen des Bundes oder der Länder für Selbstständige werden nicht als Einkommen gewertet.

Und: Anträge auf Extra-Leistungen für Hamsterkäufe oder wegen der Vorbereitung auf eine Quarantäne werden strikt abgelehnt. Die Begründung: „Die Regelbedarfe sind ausreichend.“