Der Fahrer darf zurzeit während des Fahrens eine Maske tragen. Das Gesicht muss so gut wie möglich erkennbar bleiben, die Sicht darf nicht eingeschränkt werden.
Der Fahrer darf zurzeit während des Fahrens eine Maske tragen. Das Gesicht muss so gut wie möglich erkennbar bleiben, die Sicht darf nicht eingeschränkt werden. Foto: Imago Images/Bernd Friedel

Ab Montag nur noch mit Maske! Das gilt in Bussen und Bahnen und wird fürs Einkaufen dringend empfohlen. Aber was gilt beim Autofahren? Mundschutz ja oder nein? Dürfen Gesichtsmasken beim Autofahren überhaupt getragen werden?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in der Corona-Krise seine Einschätzung für das Tragen von Mundschutz mehrmals geändert. Wenn Menschen - auch ohne Symptome - vorsorglich eine Maske tragen, könnte das das Risiko einer Übertragung von Sars-CoV-2 auf andere mindern. Es schützt zwar nicht davor, angesteckt zu werden, aber es schützt andere Personen davor, dass man sie ansteckt. Zuvor hatte das Institut den Mundschutz nur Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen empfohlen.

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Das Gesicht des Fahrers muss man trotz Maske erkennen

Was bedeutet das fürs Autofahren? Dort gilt eigentlich eine Art Vermummungsverbot, zum Beispiel für Karnevals- oder Halloween-Masken. Juristen weisen darauf hin: Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Wichtig ist dies für die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten (z. B. bei Blitzerfotos).

Bei den handelsüblichen Corona-Masken sollte das eigentlich kein Problem sein, da das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist. Und wichtig können sie im Auto sein, um die Mitfahrer nicht anzustecken. Die dürfen sich übrigens maskieren, wie sie wollen. Alles, was Mund und Nase bedeckt, gilt übrigens laut der Verordnung des Senats als Maske. Daher nehmen Sie als Maske das, was Sie beim Fahren am wenigsten einschränkt. Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen können.

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Die Polizei entscheidet individuell, ob die Maske richtig passt

Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen. Trotzdem kann es jedoch vorkommen, dass eine Maske das Gesicht zu weit verdecken. Bei einem Mundschutz aus Gesundheitsgründen soll aber vorübergehend aus Opportunitätsgründen von einer Ahndung abgesehen werden. Das ist alles eine Einzelfallentscheidung und steht letztendlich im Ermessen des Polizeibeamten.

Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren durch. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Die Regelung des Gesetzes kann nicht einfach aufgehoben werden. Die Bußgeldbehörden handhaben hier zur Zeit jedoch großzügiger, wodurch von der einen oder anderen Ahndung abgesehen wird, insbesondere bei gewerblichen Fahrten (z.B. bei Taxis).

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