Die Freude ist groß, wenn der Bikini rechtzeitig für den Urlaub ankommt und perfekt passt - aber was, wenn er einem nicht gefällt? (Symbolbild)
Die Freude ist groß, wenn der Bikini rechtzeitig für den Urlaub ankommt und perfekt passt - aber was, wenn er einem nicht gefällt? (Symbolbild) dpa/Christin Klose

Hose, Pulli, Spitzen-BH und ein schicker Bikini für den Sommerurlaub: Mit wenigen Klicks wandert die Ware in den virtuellen Einkaufskorb, ehe sie nach Hause geliefert wird. Aber nicht selten kommt dann die Enttäuschung: Die Ware gefällt nicht, das neue schicke Teil passt nicht. Eigentlich nicht so schlimm, denn dann wird das Gekaufte eben einfach an den Händler zurückgeschickt.

Denn Kunden, die Waren online bestellen, haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Und dieses ist recht weitreichend. Es besteht auch nach einer Anprobe weiter, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Sogar wenn Kunden Unterwäsche oder Bademode anprobieren, erlischt dieses Recht nicht.

Online-Kauf: Ware vorsichtig behandeln

Verkäufer können also nicht aus hygienischen Gründen eine Rückgabe von online bestellter Unterwäsche oder Bademode einfach ablehnen. Denn auch im Laden können Kunden solche Waren in die Umkleide mitnehmen und probehalber anziehen.

Kunden sollten extra angebrachte Wäscheschutzfolien aber nicht entfernen, rät die Verbraucherzentrale. Und der Verkäufer kann erwarten, dass Kunden die Ware vorsichtig behandeln und keine Gebrauchsspuren verursachen.

Hygiene-Argument: Ausnahmen von der Regel

Sollte sich der Verkäufer weigern, den Widerruf zu akzeptieren, empfehlen die Verbraucherschützer, nochmals schriftlich zu widerrufen und dabei auf die geltende Rechtslage hinzuweisen.

Bei einigen Ausnahmen zählt das Hygiene-Argument jedoch schon. Etwa bei Kosmetikprodukten wie Lippenstift, Mascara oder Deorollern, aber auch bei Erotik-Spielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Wenn ein Kunde hier die Hygiene-Versiegelung bricht - etwa die Packung öffnet – erlischt das Widerrufsrecht.