Wenn Schüler in den Ferien in einer Eisdiele arbeiten, müssen sie – an ihr Alter angepasst – bestimmte Arbeitszeiten einhalten.
 Wenn Schüler in den Ferien in einer Eisdiele arbeiten, müssen sie – an ihr Alter angepasst – bestimmte Arbeitszeiten einhalten. dpa/Bernd von Jutrczenka

Viele Jugendliche bessern mit kleinen Jobs ihr Taschengeld auf, um sich mit dem selbst verdienten Geld mehr oder weniger große Wünsche zu erfüllen. Daneben bieten solche Aushilfsjobs neben der Schule oder in den Ferien auch die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln. Allerdings sind vor Arbeitsantritt einige Dinge zu beachten, da die Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag unter besonderem Schutz im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes stehen.

Wer darf als Jugendlicher arbeiten?

Kinder unter 13 Jahren dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht arbeiten. Danach ist mehr möglich: Mit Einwilligung der Eltern dürfen Schüler ab 13 Jahren zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten.

Allerdings sind Kindern zwischen 13 und 15 Jahren nur leichte Aushilfstätigkeiten erlaubt, etwa Babysitten in einem Privathaushalt oder Zeitungen austragen, erklärt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe von Finanztest (10/2022).

Erst ab 15 Jahren dürfen Jugendliche laut Jugendschutzgesetz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In der Regel sind höchstens acht Stunden am Tag erlaubt – in Ausnahmefällen sind bis zu achteinhalb Stunden möglich.

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Sind Minderjährige noch schulpflichtig, dürfen sie in den Ferien unter Umständen mehr Stunden arbeiten. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur für vier Wochen im Jahr.

Insgesamt dürfen Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dauert die Tätigkeit sechs Stunden oder mehr, ist eine Stunde Pause Pflicht.

Kein Anspruch auf Mindestlohn

Auch versicherungsrechtliche Aspekte sollten Minderjährige im Blick behalten. Damit die gesetzliche Unfallversicherung greift, sollte der Arbeitgeber Jugendliche bei der Minijobzentrale anmelden. Das gilt auch für Tätigkeiten in privaten Haushalten, schreibt Finanztest.

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Einen Anspruch auf Mindestlohn haben Minderjährige nicht. Verdienen Schüler im Schnitt weniger als 470 Euro im Monat, sind sie in der Regel weiter über die Familienversicherung der Eltern abgesichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Jugendliche auch mehr als 520 Euro pro Monat verdienen, allerdings darf der Ferienjob dann höchstens drei Monate oder 70 Tage im Jahr dauern – denn nur dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung.