Augen und Ohren zu: Wer im Urlaub ist, muss für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein (Symbolbild).
Augen und Ohren zu: Wer im Urlaub ist, muss für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein (Symbolbild). dpa/Christin Klose

Sommer, Sonne, Ferienzeit – mit einem Wort: Die schönste Zeit des Jahres hat für viele begonnen. Aber seien wir ehrlich – so richtig nett wird’s erst, wenn der Chef im Urlaub mal durchklingelt … Aber Spaß beiseite. Wie verhalte ich mich, wenn der Boss im Urlaub mit Anrufen nervt. Was darf man und was muss man sich nicht gefallen lassen?

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Fast jeder ist digital unterwegs, gut vernetzt und dank des mobilen Arbeitens sind Diensthandy und Laptop auch im Urlaub oft nicht weit. Aber kann die Führungskraft verlangen, dass Beschäftigte während ihrer Auszeit Mails und Telefon beantworten?

Nein, kann sie nicht! Beschäftigte sind nur dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer vereinbarten Arbeitszeit erreichbar zu sein. Im Normalfall dürfen Diensthandy oder Laptop demnach abends, im Urlaub, an Feiertagen oder am Wochenende ausgeschaltet bleiben.

Darauf macht der Haufe-Verlag in einem Online-Beitrag aufmerksam. Mögliche dienstliche Anrufe müssten nicht beantwortet werden. Urlaub soll der Erholung dienen. Ebenso wenig müssen Beschäftigte daher auf E-Mails oder Kurznachrichten reagieren.

Ausnahmen sind bei Führungskräften möglich

Das gilt im Übrigen auch für Führungskräfte. Auch sie müssen in ihrer Freizeit eigentlich nicht erreichbar sein. Für sie könne es aber unter Umständen Ausnahmen im Arbeitsvertrag geben, die festlegen, dass sie auch im Urlaub erreichbar sein müssen.

Solche Vereinbarungen sind aber in der Regel nur zulässig, wenn sie sich auf die vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Urlaubstage beziehen, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen.

Wer Anrufe vom Arbeitgeber im Urlaub ignoriert, muss keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie eine Kündigung fürchten. Da in dieser Zeit keine Pflicht zum Arbeiten besteht, wäre eine Kündigung laut Haufe wegen mangelnder Erreichbarkeit ohnehin unwirksam.