Wichtige Regeln für Kunden

Am Duschgel riechen, Erdbeeren naschen: Was darf ich wirklich im Supermarkt?

Viele Regeln gibt es zu beachten. Denn so manches ist verboten, obwohl es König Kunde dennoch macht.

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Viele Regeln gilt es im Supermarkt zu beachten. Nicht alles ist erlaubt, auch wenn es viele Kunden machen.
Viele Regeln gilt es im Supermarkt zu beachten. Nicht alles ist erlaubt, auch wenn es viele Kunden machen.dpa/Jens Büttner

Erdbeeren naschen ist verboten, aber das Riechen am Duschgel soll erlaubt sein? Kunde König hat es beim Einkaufen im Supermarkt nicht leicht. Viele juristische Feinheiten gilt es zwischen Obst-Stand und Kosmetik-Regal zu beachten. Doch kaum ein Kunde kennt sie wirklich. Denn der Umgang mit der Ware, den Verbraucher bisher als richtig ansahen, ist in Wahrheit oft verboten. Und die Dinge, die erlaubt sind, sind durch Corona tabu.

Die Mitnahme des Einkaufswagens ist Pflicht – und nicht erst seit der Corona-Krise
Die Mitnahme des Einkaufswagens ist Pflicht – und nicht erst seit der Corona-KriseImago Images

Die Regeln beim Supermarkt-Einkauf beginnen bereits am Eingang. Dort verzichten Kunden gerne darauf, einen Warenkorb zu nehmen. Stattdessen packen sie die paar Sachen, die sie kaufen wollen, in ihre Tasche oder in den Rucksack, gehen so zur Kasse. Auch wenn viele Berliner es machen, ist es nicht erlaubt. Denn der Kunde begeht rechtlich gesehen einen Diebstahl. Der Markt-Betreiber kann ja nicht wissen, dass die Ware in der privaten Tasche auch später an der Kasse bezahlt wird.

Bevor die Ware nicht bezahlt ist, gehört sie noch dem Supermarkt

Gleiches gilt auch für die Flasche Wasser oder einen Schokoriegel. Diese schon während des Einkaufens zu verzehren, ist tabu. Denn bevor die Ware nicht bezahlt ist, gehört sie noch dem Supermarkt. „Allerdings ist es für viele Märkte in Ordnung, wenn der Kunde die leere Verpackung an der Kasse zum Bezahlen zeigt“, heißt es bei den Verbraucherzentralen.

Den Apfel berühren und testen, ob er gut ist: Viele Kunden machen es heimlich, dabei ist es erlaubt.
Den Apfel berühren und testen, ob er gut ist: Viele Kunden machen es heimlich, dabei ist es erlaubt.Imago Images

Was der Kunde darf und was nicht, ist schon verwirrend. „Jedes Geschäft entscheidet für sich selbst, welche Regeln zum Einsatz kommen und wie sie umgesetzt werden“, sagt Berlins Einzelhandelsverbands-Chef Nils Busch-Petersen.

So verlockend Erdbeeren und Co. im Supermarkt aussehen: Das Naschen der Früchte als kleine Kostprobe ist verboten.
So verlockend Erdbeeren und Co. im Supermarkt aussehen: Das Naschen der Früchte als kleine Kostprobe ist verboten.Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Beispiel: Das Probieren einer leckeren Erdbeere oder Weintraube am Obst-Regal ist verboten, da dies auch ein Diebstahl ist. Fragt man aber den Verkäufer, wird er oft nichts gegen die Mini-Kostprobe haben. Allerdings sollten Kunden an der Lebensmitteltheke nicht darauf bestehen, dass ihnen Verkäufer ein Stück Käse oder Wurst zum Probieren anbieten. Sie können es machen, müssen es aber nicht. Kein Geschäft ist dazu verpflichtet.

Kunde König darf beim Einkauf nicht alles machen, was er will. Er kann zwar Eierkartons öffnen, um zu sehen, ob alles in Ordnung ist. Doch ein kaputtes Ei darf er nicht mit einem heilen aus einer anderen Packung tauschen. Denn die Eiersortiererei ist generell untersagt. „Jeder Karton hat eine Chargennummer, jedes Ei ein Code, die Angaben zur Herkunft der Eier und zur Haltungsform der Hühner machen. Ein Austausch ist deshalb nicht gestattet, da es auch möglich wäre, teure Bio-Eier in Kartons von günstigeren Eiern aus der Bodenhaltung zu legen. Der Kunde muss also einen komplett neuen Karton nehmen“, sagt Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Austauschen der Eier in den Kartons ist untersagt.
Das Austauschen der Eier in den Kartons ist untersagt.Imago Images/Winfried Rothermel

Dafür haben Kunden Freiheiten, die sie bisher als Verbot hielten. Wie das Befummeln von Früchten am Obst-Regal. Das Prüfen der Ware, ob sie gut ist, macht mancher noch heimlich, aber das muss er nicht. Laut Verbraucherzentrale ist das Berühren von Lebensmitteln erlaubt. Allerdings nur, wenn sie wie Äpfel oder Paprika abwaschbar sind. Also Finger weg von Backwaren! Wer sie berührt, muss sie nehmen und bezahlen. Genauso ist es auch, wer beim Testen die Früchte beschädigt.

Lesen einer Zeitschrift ist erlaubt

Ebenfalls zahlen muss, wer am Zeitungsstand in einer Zeitschrift beim Blättern ein Eselsohr knickt. Das Lesen und das Zurücklegen des Heftes ist, man glaubt es nicht, dagegen erlaubt!

Das Riechen an Deos oder Shampoos ist erlaubt. Fraglich ist, ob das in Corona-Zeiten so bleibt. Denn beim Schnuppern trägt man nicht immer die geforderte Maske.
Das Riechen an Deos oder Shampoos ist erlaubt. Fraglich ist, ob das in Corona-Zeiten so bleibt. Denn beim Schnuppern trägt man nicht immer die geforderte Maske.imago images/Panthermedia

So mancher mag Nase rümpfen, wenn Kunden an Duschgels oder Shampoos riechen, um festzustellen, ob ihnen der Apfelduft lieber ist als der Zitronengeruch. Auch das ist erlaubt. Noch, muss man allerdings dazu sagen. Denn es wird diskutiert, ob wegen Corona die Schnupper-Erlaubnis aus hygienischen Gründen nicht wegfallen sollte.

So überlegen sogar große Drogeriemärkte, die sogenannten Produkttester aus den Regalen zu nehmen. In der Corona-Krise sei der Schnupper-Test schon ein Problem, so Verbraucherschutz-Expertin Schatz. „Dafür müsste man eigentlich die Nasen-Mund-Schutzmaske vom Gesicht nehmen, die man in den Geschäften tragen soll“, sagt sie. „Es ist ratsam, dass Personal im Markt zu fragen, ob man am Shampoo riechen darf oder nicht.“

Berlins Einzelhandelsverbandschef Busch-Petersen sagt: „Auch durch eine Maske kann man gut den Duft erschnuppern.“ Außerdem gebe es in vielen Märkten am Eingang Desinfektionsmittel, mit denen Kunden ihre Hände reinigen können, bevor sie ein Produkt berühren. „Egal ob man schnuppert oder nicht: Viele abgepackte Produkte, egal aus welchem Bereich, müssen die Kunden nach wie vor in die Hand nehmen, um etwa nachzulesen, welche Inhaltsstoffe darin sind“, sagt Busch-Petersen. Wer allerdings die Ware oder Verpackung dabei beschädigt, muss sie bezahlen.